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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 8/2023
Kirchliche Nachrichten
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Kirchennachrichten Liepen

Gottesdienste - Monate August & September

(Änderungen vorbehalten! Bitte achten Sie auf die örtlichen Aushänge!)

Am 13. und 20. August laden wir alle Gemeindemitglieder herzlich dazu ein, die Gottesdienste in unseren Nachbarkirchengemeinden zu besuchen.

27. August - 12. Sonntag nach Trinitatis

10:00 Uhr

Kagenow - Kirche (anschl. Kirchenkaffee)

3. September – 13. Sonntag nach Trinitatis

10:00 Uhr

Liepen - Kirche

10. September - 14. Sonntag nach Trinitatis

09:00 Uhr

Stolpe - Kirche

10:00 Uhr

Görke - Kirche

16. September - Samstag

17:00 Uhr

Wussentin - Gemeinderaum

17. September - 15. Sonntag nach Trinitatis

09:00 Uhr

Medow - Kirche

Bürozeiten im Pfarramt :

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Pfarrbüro Liepen

Kontakt:

Evangelisches Pfarramt Liepen

Liepen, Dorfstrasse 42, 17391 Neetzow - Liepen, Tel./Fax: 039721 52214

E-Mail: liepen@pek.de

Friedhofsverwaltung

Frau Carola Falk - Montag: 09:00 - 12;00 Uhr, Tel.: 039721 - 52214

Vom 07. - 26. August ist das Pfarramt nicht besetzt. Die Vertretung übernehmen freundlicherweise vom 07. - 13.08. Pastor G. Schulze in Ducherow (039726 20403) und vom 14. - 26.08. Pastor Helge Jörgensen in Krien (039723 20365).

Kontoverbindungen für Gemeindekirchgeld und Friedhofsunterhaltungsgebühren

Kirchenkonto Liepen

Evangelische Kirchengemeinde Liepen

Sparkasse Vorpommern

IBAN

DE85 1505 0500 0430 0022 62

BIC

NOLADE21GRW

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass bei Überweisungen bitte der genaue Verwendungszweck angegeben wird.

Bei den Friedhofsunterhaltungsgebühren bitten wir genau die Grabstelle/n und den Friedhof aufzuführen, da bei 13 Friedhöfen ansonsten eine genaue Zuordnung fast unmöglich ist.

Bitte achten Sie auf die Liegezeiten Ihrer Grabstellen. Wenn Sie eine Grabstelle nach dem Ablauf der Liegezeit einebnen möchten, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag bei der Friedhofsverwaltung.

Des Weiteren bitten wir alle Grabstellenpächter auf die Einhaltung der Friedhofsordnung zu achten. Koniferen und alle Bepflanzungen dürfen eine Höhe von 50 cm nicht überschreiten. Gerade bei der Entfernung von hohen Bepflanzungen hat es schon viele Schwierigkeiten gegeben.

Herzliche Grüße und eine fröhliche, erholsame und gesegnete Sommerzeit,

Ihre Pastorin F. Reek-Winkler