Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird
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| 2024 | 2025 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.869.100 € | 1.845.000 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.402.500 € | 2.381.100 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.533.400 € | -536.100 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.830.500 € | 1.806.400 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1) von | 3.488.200 € | 2.471.100 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufd. Ein- und Auszahlungen von | -1.657.700 € | -664.700 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 315.300 € | 80.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 776.000 € | 0 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -460.700 € | 80.700 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 205.700 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 6.188.100 € | 4.825.700 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 355 v.H. | 355 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v.H. | 381 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,4615 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen (Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2024 auf 1.535,05 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.
Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen (Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2025 auf 2.606,53 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.641.700 € | -2.177.800 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -3.509.500 € | -4.174.200 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -455.700 € | -991.800 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 23.07.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 205.700 € wird abweichend in Höhe von 204.304 € |
| (zweihundertviertausenddreihundertund vier Euro) |
| genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 6.188.100 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 5.038.900 € |
| (in Worten: fünf Millionen achtunddreizigtausendneunhundert Euro) |
| genehmigt. |
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 4.825.700 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 3.080.500 € |
| (in Worten: drei Millionen achtzigtausendfünfhundert Euro) |
| genehmigt. |
Krien, den 24.07.2024