Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.05.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024/2025 wird
| 2024 | 2025 | ||
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 3.653.300 € | 2.669.900 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.359.300 € | 3.126.900 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 294.000 € | -457.000 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 3.517.100 € | 2.533.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 3.230.000 € | 2.997.100 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 287.100 € | -463.400 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.928.100 € | 97.200 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.410.800 € | 45.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.482.700 € | 52.200 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.510.300 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 5.796.500 € | 1.817.200 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. | 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 435 v.H. | 435 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 386 v.H. | 386 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2024 und 2025 9,4103 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.255.100 € | -1.712.100 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.352.100 € | -1.815.500 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.086.200 € | 629.200 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 26.07.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.510.300 € wird abweichend in Höhe von 1.326.900 € |
| (in Worten: eine Million dreihundertsechsundzwanzigtausendneunhundert Euro) |
| genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 5.796.500 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 5.447.000 € |
| (in Worten: fünf Millionen siebenhundertsechsundneunzigtausendfünfhundert Euro) |
| genehmigt. |
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.817.200 € |
| (in Worten: eine Million achthundertsiebzehntausendzeihundert Euro) |
| wird gemäß § 53 Absatz 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt. |
Neetzow-Liepen, 30.7.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 2 und § 53 (3) KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 26.07.2024 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt: