Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 8/2024
Kirchliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kirchennachrichten für die Kirchengemeinde Liepen-Medow-Stolpe

Gottesdienste – Monate August & September

(Änderungen vorbehalten! Bitte achten Sie auf die örtlichen Aushänge!)

Am 11. und 18. August laden wir alle Gemeindemitglieder herzlich dazu ein, die Gottesdienste in unseren Nachbarkirchengemeinden zu besuchen

25. August - 13. Sonntag nach Trinitatis

10.00 Uhr

Kagenow, Kirche

1. September - 14. Sonntag nach Trinitatis

10.00 Uhr

Liepen, Kirche

8. September - 15. Sonntag nach Trinitatis

9.00 Uhr

Stolpe, Kirche

14. September - Samstag

17.00 Uhr

Wussentin, Gemeinderaum

15. September - 16. Sonntag nach Trinitatis

9.00 Uhr

Medow, Kirche

22. September - 17. Sonntag nach Trinitatis

10.00 Uhr

Görke, Kirche

Bürozeiten im Pfarramt :

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Pfarrbüro Liepen

Kontakt:

Evangelisches Pfarramt Liepen

Liepen, Dorfstrasse 42, 17391 Neetzow - Liepen, Tel./FAX 039721-52214

Mail: liepen@pek.de

Friedhofsverwaltung

Frau Carola Falk - Montag: 9.00 - 12.00 Uhr, Tel. 039721 - 52214

Vom 5. - 23. August ist das Pfarramt nicht besetzt. Die Vertretung übernehmen freundlicherweise vom 5. - 15.8. Pastor H. Jörgensen in Anklam (015154147685) und vom 16. - 23.8. Pastor G. Lungfiel in Anklam (017655607249).

Kontoverbindungen für Gemeindekirchgeld und Friedhofsunterhaltungsgebühren

Kirchenkonto Liepen

Evangelische Kirchengemeinde Liepen

Sparkasse Vorpommern

IBAN DE85 1505 0500 0430 0022 62

BIC NOLADE21GRW

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass bei Überweisungen bitte der genaue Verwendungszweck angegeben wird.

Bei den Friedhofsunterhaltungsgebühren bitten wir genau die Grabstelle/n und den Friedhof aufzuführen, da bei 13 Friedhöfen ansonsten eine genaue Zuordnung fast unmöglich ist.

Bitte achten Sie auf die Liegezeiten Ihrer Grabstellen. Wenn Sie eine Grabstelle nach dem Ablauf der Liegezeit einebnen möchten, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag bei der Friedhofsverwaltung und geben auch Ihre Telefonnummer an.

Des Weiteren bitten wir alle Grabstellenpächter auf die Einhaltung der Friedhofsordnung zu achten. Koniferen und alle Bepflanzungen dürfen eine Höhe von 50cm nicht überschreiten. Gerade bei der Entfernung von hohen Bepflanzungen hat es schon viele Schwierigkeiten gegeben.

Herzliche Grüße und eine fröhliche, erholsame und gesegnete Sommerzeit,

Ihre Pastorin F. Reek-Winkler