Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.05.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 228.900 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 507.200 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -278.300 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 215.600 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 498.000 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -282.400 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 22.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.062.400 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.039.700 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.050.000 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.209.300 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -655.300 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -771.800 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -364.200 € |
Durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbeörde wurden am 26.07.2024 folgende rechtsaufsichtliche Entscheidungen bekannt gegeben:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.050.000 € |
| (in Worten: eine Million fünfzigtausend Euro) |
| wird unter folgender Bedingung genehmigt: |
| Vor der Umsetzung der Maßnahme Anbau FFW Gebäude und Garage für FFW Fahrzeug ist die Zustimmung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. Die Zustimmung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde wird in Aussicht gestellt, wenn das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Vorpommern-Greifswald die Durchführung der Maßnahmen als notwendig einschätzt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 2.209.300 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 2.111.700 € |
| (in Worten: zwei Millionen einhundertelftausendsiebenhundert Euro) |
| genehmigt. |
Krusenfelde, den 30.07.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 (2) und § 53 (3) KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 26.07.2024 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt: