Aufgrund der 55 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.04.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird
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| 2025 | 2026 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.300.400 € | 2.299.400 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 4.370.300 € | 3.796.800 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -2.069.900 € | -1.497.400 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.168.300 € | 2.168.300 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 4.116.900 € | 3.551.800 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.948.600 € | 1.383.500 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.365.600 € | 147.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 7.637.800 € | 5.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -5.272.200 € | 142.700 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 4.981.100 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 12.992.400 € | 7.034.200 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festeesetzt:
Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung.
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 364 v.H. | 364 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 435 v.H. | 435 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | 390 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 10,8974 Vollzeitäquivalente (VzÃ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -7.107.324 € | -8.604.724 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -5.845.704 € | -7.229.204 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.056.691 € | -2.554.091 € |
Die Hebesätze wurden durch Beschluss der Hebesatzsatzung vom 10.06.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 260 v. H |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 165 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 290 v.H. | |
Die Festsetzung der Hebesätze für 2026 erfolgt durch eine gesonderte Hebesatzsatzung gem. § 45 Abs. 3 Nr. 3 KV M-V.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 09.07.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 4.981.100 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gem. §52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 1.565.100 € genehmigt. Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 3.416.000 € wird zunächst ausgesetzt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 12.992.400 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 7.735.000 € genehmigt. |
| 3. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 7.034.200 € für 2026 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe 5.416.200 € genehmigt. |
Spantekow, den 11.07.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 09.07.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 4.981.100 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gem. §52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 1.565.100 € genehmigt. |
| Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 3.416.000 € wird zunächst ausgesetzt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 12.992.400 € für 2025 wird gem. § 53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 7.735.000 € genehmigt. |
| 3. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 7.034.200 € für 2026 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe 5.416.200 € genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 18.07.2025 bis 15.08.2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Spantekow, den 17.07.2025