Gemeinde Ducherow
Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung Ducherow hat auf Ihrer Sitzung am 21.01.2025 den Beschluss DU/2025/042 gefasst mit folgendem Inhalt (Auszug):
„Die Gemeindevertretung Ducherow beschließt, einen Teil der öffentlichen Straße in derOrtslage Schmuggerow in
Schlossstraße
umzubenennen. Der betroffene Teil ist in der Anlage gelb markiert.
Andere Grundstücke als Schmuggerow 23 sind von der Umbenennung nicht berührt."
Die Gemeinde Ducherow ist nach § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOB. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBI. M-V S. 154, 184), zur Umbenennung von Straßen berechtigt.
Ducherow, d. 26.06.2025