Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 8/2025
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Neuenkirchen 2025 und 2026

Aufgrund der 55 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.05.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung.

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die Hebesätze wurden durch Beschluss der Hebesatzsatzung vom 26.06.2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

Die Festsetzung der Hebesätze für 2026 erfolgt durch eine gesonderte Hebesatzsatzung gem. § 45 Abs. 3 Nr. 3 KV M-V.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 30.07.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 135.600 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gem. $52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 126.200 € genehmigt.

Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 9.400 € wird zunächst ausgesetzt.

2.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.156.300 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.136.300 € genehmigt.

3.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.277.700 für 2026 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.262.800 genehmigt.

Neuenkirchen, den 01.08.2025

Amt Anklam-Land

Öffentliche Bekanntmachung

Datum: 04.08.2025

Unterschrift:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 30.07.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 135.600 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gem. $52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 126.200 € genehmigt.

Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 9.400 € wird zunächst ausgesetzt.

2.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.156.300 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.136.300 € genehmigt.

3.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.277.700 € für 2026 wird gem. §53 Abs. KV M-V abweichend in Höhe von 1.262.800 genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 04. Aug. 2025 bis 29. Aug. 2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

Neuenkirchen, den 01.08.2025