Aufgrund der 55 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.05.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird
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| 2025 | 2026 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 439.800 € | 444.000 € |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.007.000 € | 752.800 € |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -567.200 € | -308.800 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 404.600 € | 408.800 € |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 950.500 € | 698.100 € |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -545.900 € | -289.300 € |
| einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 42.900 € | 32.300 € |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 225.500 € | 0 € |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -182.600 € | 32.300 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 135.600 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.156.300 € | 1.277.700 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung.
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 340 v.H. | 340 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 435 v.H. | 435 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | 390 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.064.399 € | -1.373.199 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -932.878 € | -1.222.178 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -34.619 € | -343.419 € |
Die Hebesätze wurden durch Beschluss der Hebesatzsatzung vom 26.06.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 360 v. H |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 405 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | |
Die Festsetzung der Hebesätze für 2026 erfolgt durch eine gesonderte Hebesatzsatzung gem. § 45 Abs. 3 Nr. 3 KV M-V.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 30.07.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 135.600 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gem. $52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 126.200 € genehmigt. |
| Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 9.400 € wird zunächst ausgesetzt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.156.300 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.136.300 € genehmigt. |
| 3. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.277.700 für 2026 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.262.800 genehmigt. |
Neuenkirchen, den 01.08.2025
Amt Anklam-Land
Öffentliche Bekanntmachung
Datum: 04.08.2025
Unterschrift:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 30.07.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 135.600 € für das Haushaltsjahr 2025 wird gem. $52 Abs. 2 KV M-V abweichend in Höhe von 126.200 € genehmigt. |
| Die Entscheidung zum Betrag in Höhe von 9.400 € wird zunächst ausgesetzt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.156.300 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.136.300 € genehmigt. |
| 3. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.277.700 € für 2026 wird gem. §53 Abs. KV M-V abweichend in Höhe von 1.262.800 genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 04. Aug. 2025 bis 29. Aug. 2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Neuenkirchen, den 01.08.2025