Vermessungsstelle
Standort: Anklam
Amt: Kataster- und Vermessungsamt
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Kataster- und Vermessungsamt
Mühlenstraße 18 c
17389 Anklam
| Unser Zeichen | 62.3A-202500736 | Gemarkung | Rathebur |
| Gemeinde | Ducherow | Flur | 3 |
| Lage | Dorfstraße 20 | Flurstück | 74/2 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren nach dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist, durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, diese durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Ducherow, Rathebur, 3, 77
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam
während der Geschäftszeiten: 9:00 - 16:00 Uhr
vom 25.08.2026 bis zum 25.09.2026.
Gegen die Grenzfeststellung und Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und Abmarkung als richtig bestätigt.
Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:
Beginn am: (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt)
Ende am: (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)
Angabe Form der ortsüblichen Bekanntmachung:
Ort, Datum Unterschrift