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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 8/2026
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Blesewitz für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung, vom 11.05.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5000 Vollzeitäquivalente (VzA).

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.07.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe wird gem.  §52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

2.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.589.300 € wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 2.140.300 € genehmigt.

Blesewitz, den 22.07.2026

 

 

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 (2) und § 53 (3) KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 20.07.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 669.200 € wird gem. §52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt.

2.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.589.300 € wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 2.140.300 € genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 22.07.2026 bis 14.08.2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

Blesewitz, 22.07.2026