Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung, vom 11.05.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 546.400 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.311.300 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -764.900 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 530.400 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 1.272.500 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -742.100 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 50.300 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 731.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -680.700 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 569.200 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.589.300 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 325 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 490 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5000 Vollzeitäquivalente (VzA).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.081.205 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.433.495 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -93.558 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.07.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe wird gem. §52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.589.300 € wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 2.140.300 € genehmigt. |
Blesewitz, den 22.07.2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 (2) und § 53 (3) KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 20.07.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 669.200 € wird gem. §52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.589.300 € wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 2.140.300 € genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 22.07.2026 bis 14.08.2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Blesewitz, 22.07.2026