Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.04.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird
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| 2026 | 2027 | |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 460.500 € | 460.500 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.021.300 € | 804.200 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -560.800 € | -343.700€ |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 445.000 € | 445.000 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 1.004.600 € | 789.300 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -559.600 € | -344.300 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 830.400 € | 50.400 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.521.000€ | 0€ |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.690.600€ | 50.400 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.620.100 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0€ | 0€ |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 3.848.500 € | 1.667.500 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 250 v.H. | 250 v.Н. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 455 v.H. | 455 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 383 v.H. | 383 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2026 und 2027 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.350.484 € | -1.694.184 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.166.898 € | -1.511.198 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -277.021 € | -620.721 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.07.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
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| Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.620.100 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 1.211.800 € genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
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| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 3.848.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend ein Betrag in Höhe von 2.891.000 € (in Worten: zwei Millionen achthunderteinundneunzigtausend Euro) genehmigt. |
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 |
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| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 1.667.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V weichend ein Betrag in Höhe von 1.250.900 € (in Worten: eine Million zweihundertfünfzigtausendneunhundert Euro) genehmigt. |
Postlow, den 07.07.2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 06.07.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
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| Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.620.100 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 1.211.800€ (in Worten: eine Million zweihundertelftausendachthundert Euro) genehmigt. |
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
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| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 3.848.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend ein Betrag in Höhe von 2.891.000 € (in Worten: zwei Millionen achthunderteinundneunzigtausend Euro) genehmigt. |
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 |
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| Vom Gesamtbetrag in Höhe von 1.667.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend ein Betrag in Höhe von 1.250.900 € (in Worten: eine Million zweihundertfünfzigtausendneunhundert Euro) genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 13. JULI 2026 bis 07. AUG. 2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Postlow, den 7.07.26