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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 8/2026
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Postlow für die Haushaltsjahre 2026/2027

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.04.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird

2026

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

______________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2026 und 2027 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.07.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

 

Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.620.100 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 1.211.800 € genehmigt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

 

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 3.848.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend ein Betrag in Höhe von 2.891.000 € (in Worten: zwei Millionen achthunderteinundneunzigtausend Euro) genehmigt.

3.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027

 

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 1.667.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V weichend ein Betrag in Höhe von 1.250.900 € (in Worten: eine Million zweihundertfünfzigtausendneunhundert Euro) genehmigt.

Postlow, den 07.07.2026

 

 

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 06.07.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

 

Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.620.100 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abweichend in Höhe von 1.211.800€ (in Worten: eine Million zweihundertelftausendachthundert Euro) genehmigt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

 

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 3.848.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend ein Betrag in Höhe von 2.891.000 € (in Worten: zwei Millionen achthunderteinundneunzigtausend Euro) genehmigt.

3.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027

 

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 1.667.500 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend ein Betrag in Höhe von 1.250.900 € (in Worten: eine Million zweihundertfünfzigtausendneunhundert Euro) genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 13. JULI 2026 bis 07. AUG. 2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

Postlow, den 7.07.26