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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 8/2026
Amtliche Mitteilungen
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Gebühren WBV

Amt Anklam-Land

Gemeinde Neuenkirchen

Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow

Beglaubigter Protokollauszug

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen

Sitzungstermin:

Dienstag, 21.07.2026

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:10 Uhr

Ort, Raum:

Neuenkirchen, Gutshaus Neuenkirchen, Dorfstraße 63, 17392 Neuenkirchen

Öffentlicher Teil

zu 9

Beschluss Gebühren Wasser- und Bodenverband ab 2026

Vorlage: NK/2026/039

Sachverhalt:

Auf Ihrer Sitzung am 31.01.2023 hat die Gemeindevertretung Neuenkirchen die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für die allgemeine Gewässerunterhaltung und Verwaltung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“ Anklam vom 17.05.2016 mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Die Gebührenhöhe wurde mit Beschluss vom 12.12.2023 für die Jahre 2024 und 2025 bestätigt. Die Überprüfung der Kalkulation für 2024 und 2025 hat keine auszugleichende Über- oder Unterdeckung ergeben. Auch für 2026 hat sich der an den WBV zu zahlende Beitrag zu den Vorjahren nur unwesentlich verändert, sodass die Gebührenhöhe nicht angepasst werden musste. Gleiches wird auch für das Jahr 2027 angenommen. Die Kalkulationsgrundlagen bleiben im Wesentlichen unverändert und liegen der Gemeindevertretung Neuenkirchen zur Beschlussfassung vor.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen bestätigt die in der Änderungssatzung vom 17.02.2023 festgeschriebenen Gebührensätze zur Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“ Anklam auch für die Kalenderjahre 2026 und 2027.

§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(2) Die Gebühr beträgt:

1.

für Flächen nach Absatz (1) Punkt 1 je angefangene 500 m² 5,11 €

2.

für alle anderen Flächen je ha 17,92 €

Abstimmungsergebnis:

ungeändert beschlossen

Ja 7

Nein 0

Enthaltung 0

Befangen 0

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Spantekow, 24.07.2026