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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 8/2026
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Iven für die Haushaltsjahre 2026/2027

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.04.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

141.600 €

0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0 €

0 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.670.000 €

1.856.500 €

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2026 und 2027 0,8000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 09.07.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Kredite für Investitionsmaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 141.600 € wird gemäß § 52 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ein Betrag in Höhe von 

90.000 €

(in Worten: neunzigtausend Euro)

genehmigt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Der Gesamtbetrag in Höhe von

1.670.000 €

(in Worten: eine Million sechshundertsiebzigtausend Euro)

wird gemäß 5 53 Absatz 3 KV M-V vollständig genehmigt.

3.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027

Der Gesamtbetrag in Höhe von

1.856.500 €

(in Worten: eine Million achthundertsechsundfünfzigtausendfünfhundert Euro)

wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V vollständig genehmigt.

Iven, den 16.07.2026

 

 

 

Jörg Beweries
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 2 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 09.07.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Kredite für Investitionsmaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 141.600 € wird gemäß § 52 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ein Betrag in Höhe von

90.000 €

(in Worten: neunzigtausend Euro)

genehmigt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Der Gesamtbetrag in Höhe von

1.670.000 €

(in Worten: eine Million sechshundertsiebzigtausend Euro)

wird gemäß 5 53 Absatz 3 KV M-V vollständig genehmigt.

3.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027

Der Gesamtbetrag in Höhe von

1.856.500 €

(in Worten: eine Million achthundertsechsundfünfzigtausendfünfhundert Euro)

wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V vollständig genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 20.07.2026 bis 14.08.2026

im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow

zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

Iven, den 16.07.2026

 

 

Jörg Beweries
Bürgermeister