Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.04.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird
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| 2026 | 2027 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 456.300 € | 455.300 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 887.800 € | 770.600 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -431.500 € | -315.300 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 442.300 € | 441.300 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 925.700 € | 793.900 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -483.400 € | -352.600 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 29.500 € | 24.500 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 283.000 € | 0 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -253.500 € | 24.500 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 141.600 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.670.000 € | 1.856.500 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 315 v.H. | 315 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v.H. | 440 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 383 v.H. | 383 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2026 und 2027 0,8000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.315.575 € | -1.630.875 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.567.217 € | -1.919.817 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.073.405 € | -1.388.705 € |
| 1. | Kredite für Investitionsmaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
Vom Gesamtbetrag in Höhe von 141.600 € wird gemäß § 52 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ein Betrag in Höhe von
90.000 €
(in Worten: neunzigtausend Euro)
genehmigt.
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
Der Gesamtbetrag in Höhe von
1.670.000 €
(in Worten: eine Million sechshundertsiebzigtausend Euro)
wird gemäß 5 53 Absatz 3 KV M-V vollständig genehmigt.
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 |
Der Gesamtbetrag in Höhe von
1.856.500 €
(in Worten: eine Million achthundertsechsundfünfzigtausendfünfhundert Euro)
wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V vollständig genehmigt.
Iven, den 16.07.2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 2 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 09.07.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionsmaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
Vom Gesamtbetrag in Höhe von 141.600 € wird gemäß § 52 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ein Betrag in Höhe von
90.000 €
(in Worten: neunzigtausend Euro)
genehmigt.
| 2. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
Der Gesamtbetrag in Höhe von
1.670.000 €
(in Worten: eine Million sechshundertsiebzigtausend Euro)
wird gemäß 5 53 Absatz 3 KV M-V vollständig genehmigt.
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 |
Der Gesamtbetrag in Höhe von
1.856.500 €
(in Worten: eine Million achthundertsechsundfünfzigtausendfünfhundert Euro)
wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V vollständig genehmigt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 20.07.2026 bis 14.08.2026
im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow
zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Iven, den 16.07.2026