Gemeinde Bargischow
Der Bürgermeister
hier: Bekanntmachung des Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss gemäß § 3. Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow hat mit Beschluss vom 21.01.2026 den Entwurf der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow umfasst 107.665 m2. Das betroffene Gebiet ist im beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Für den Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow gibt es eine gültige erweiterte Abrundungssatzung von 1996 und eine 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow von 2026. Der Geltungsbereich der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow umfasst die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Woserow sowie Ergänzungsflächen.
Die Gemeinde Woserow beabsichtigt mit der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow Anpassungen in den textlichen Festsetzungen, vordergründig in den gestalterischen Festsetzungen, vorzunehmen.
Ziel ist die ersatzlose Streichung der stark einschränkenden gestalterischen Festsetzungen. Der Ort Woserow ist überwiegend bebaut, wodurch eine städtebauliche Prägung vorhanden ist. Eine Bebauung der vorhandenen Baulücken erfolgt nach dem Einfügungsgebot nach § 34 BauGB. Gemäß § 34 BauGB hat sich die geplante Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden darf in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen. Folglich kann auf aufgrund der Regelungen im § 34 BauGB die gestalterischen Festsetzungen verzichtet werden.
Die folgenden Planungsziele sollen mit der Erarbeitung der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow erreicht werden:
Mit der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow sollen die gemeindlichen Vorstellungen bezüglich einer ersatzlosen Streichung der gestalterischen Festsetzungen umgesetzt werden.
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow erforderlich.
Der Entwurf der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung und allen im Inhaltsverzeichnis aufgelisteten Anlagen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
im Internet auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter https://amt-anklamland.de/bauleitplanung/bauleitplanung-bargischow/
sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung, allgemeine Bauverwaltung
zu folgenden Dienststunden
| Montag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | von 07:00 - 12:00 Uhr |
(oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 039727-25057)
zur Verfügung gestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an m.albrecht@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Umweltbezogenen Informationen oder Stellungnahmen liegen nicht vor.
Der Beschluss wird gemäß & 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bargischow, 21.07.2026
Gemeinde Bargischow
Der Bürgermeister
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow hat mit Beschluss vom 21.01.2026 den Entwurf der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow umfasst 107.665 m2. Das betroffene Gebiet ist im beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Plangeltungsbereich der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Für den Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow gibt es eine gültige erweiterte Abrundungssatzung von 1996 und eine 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow von 2026. Der Geltungsbereich der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow umfasst die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Woserow sowie Ergänzungsflächen.
Die Gemeinde Woserow beabsichtigt mit der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow Anpassungen in den textlichen Festsetzungen, vordergründig in den gestalterischen Festsetzungen, vorzunehmen.
Ziel ist die ersatzlose Streichung der stark einschränkenden gestalterischen Festsetzungen. Der Ort Woserow ist überwiegend bebaut, wodurch eine städtebauliche Prägung vorhanden ist. Eine Bebauung der vorhandenen Baulücken erfolgt nach dem Einfügungsgebot nach § 34 BauGB. Gemäß § 34 BauGB hat sich die geplante Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden darf in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen. Folglich kann auf aufgrund der Regelungen im § 34 BauGB die gestalterischen Festsetzungen verzichtet werden.
Die folgenden Planungsziele sollen mit der Erarbeitung der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow erreicht werden:
Mit der 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow sollen die gemeindlichen Vorstellungen bezüglich einer ersatzlosen Streichung der gestalterischen Festsetzungen umgesetzt werden.
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung und der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow erforderlich.
Das Planverfahren wird nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen
Bargischow, 21.07.2026
|