Gemeinde Neuenkirchen
Der Bürgermeister
Betr.: | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Blesewitz" |
| hier: | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blesewitz hat in ihrer außerordentlichen Sitzung am 04.09.2023 den Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 mit dem dazugehörigen Entwurf der Begründung in der Zeit
vom 25.09.2023 bis zum 27.10.2023
im Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow, öffentlich für jede Person zur Einsicht während der Dienstzeiten aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Gemeinde unter www.amt-anklam-land.de einsehbar.
Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land
Hauptstraße 75, 17398 Ducherow
Tel.: 039727 25057
Mail: m.albrecht@amt-anklam-land.de
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Des Weiteren macht die Gemeinde bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 30.05.2022
Stellungnahme des Nabu vom 16.05.2022
Schutzgebiete und Schutzobjekte
Eine Betroffenheit von internationalen oder nationalen Schutzgebieten ist nicht gegeben. Gesetzlich geschützte Biotope und ihre mittelbare Betroffenheit wurden untersucht.
Schutzgut Boden
Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurden untersucht. Es ist mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu rechnen.
Schutzgut Wasser
Der Einfluss der Planung auf das Schutzgut Wasser wurde geprüft. Durch die Planung wird keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser gesehen.
Schutzgut Mensch
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 erfolgt keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Gesetzlich geschützte Biotope bleiben erhalten. Durch die Planung werden keine geschützten Arten gefährdet. Die Planung geht mit positiven Entwicklungen in Bezug auf die Artenvielfalt einher.
Schutzgut Klima
Die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut Klima wurde untersucht und bewertet.
Schutzgut Landschaftsbild/Kulturgüter
Der Einfluss des Vorhabens auf das Landschaftsbild wurde beschrieben und bewertet. Es befinden sich Bodendenkmäler im Plangebiet.
Schutzgut Fläche
Da mit der geplanten Photovoltaik-Anlage nur eine temporäre Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt, werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche als nicht erheblich bewertet.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Es wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung auf Grundlage der Hinweise zur Eingriffsregelung M-V erstellt.
Es wurde die mögliche Betroffenheit von Vogelarten, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Säugetieren, Käferarten, Falterarten, Pflanzenarten, Libellen, Fischen und Mollusken untersucht. Zur Untersuchung einer möglichen Betroffenheit von Brutvögeln wurden Kartierungen durchgeführt.
Es wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die geeignet sind Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu vermeiden.
Untere Naturschutzbehörde
Es werden Hinweise zu den Rechtsgrundlagen des Umweltberichtes gegeben. Einer Überbauung von Intensivgrünland wird nicht zugestimmt. Auf einen bestehenden Storchenhorst wird hingewiesen. Anmerkungen zum gesetzlichen Baum- und Biotopschutz werden gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Kompensationsmaßnahmen in einem städtebaulichen Vertrag zu sichern sind.
Es wird auf naturschutzrechtliche Schutzgebiete und Standorte von Grünland-Moorböden verwiesen. Anforderungen an Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sowie Flächen, die von derartigen Anlagen freizuhalten sind, werden genannt. Es werden verschiedene konkrete Änderungsvorstellungen für die Planung, die aus Naturschutzbelangen resultieren, genannt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 ist dem Übersichtsplan in der Anlage zu entnehmen.
Blesewitz, den 04.09.2023