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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 9/2023
Amtliche Mitteilungen
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Heckenschnitt und Baumpflanzungen

Werte Bürgerinnen und Bürger,

das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften weißt aufgrund wiederholter Beschwerden darauf hin, dass gerade in Kreuzungs- und Sichtbereichen von Einmündungen Hecken zurückgeschnitten werden müssen. Ein Pflegeschnitt von Hecken- als auch Bäumen ist ganzjährig möglich. Lediglich das Entfernen der Hecken und Bäume ist ausschließlich in der Zeit vom 01.10 bis 28.02 durchzuführen.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass selbstgepflanzte Bäume auf Gemeindegrundstücken (auch auf Grünstreifen vor den Häusern) nicht toleriert werden können und daher entfernt werden.