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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 9/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 28.08.2023

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als die zuständige Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 02.09.2022 in der mit Eingang am 25.04.2023 ergänzten Fassung, die BS-Windertrag Nr. 18 GmbH & Co. KG mit Sitz in 10557 Berlin, Joachim-Karnatz-Allee 1 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-6.0 MW (6,0 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 250 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im potenziellen Windeignungsgebiet Nr. 24/2015 „Blesewitz" gemäß dem zweiten Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP), im Landkreis Vorpommern-Greifswald, Gemeinde Blesewitz, in der Gemarkung Blesewitz, Flur 2, Flurstück 35.

Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen.

Das Vorhaben ist gemäß § 4 BlmSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BlmSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), in der zurzeit gültigen Fassung, genehmigungsbedürftig.

Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 1.6.1 Spalte 1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer UVP. Das Vorhaben ist gemäß § 6 UVPG UVP-pflichtig. Der UVP-Bericht wurde vorgelegt.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BlmSchG und §§ 8, 9, 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BlmSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger – Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BlmSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente:

Entsprechend §§ 8 - 10 der 9. BlmSchV i. V. m. § 20 UVPG sind die Inhalte dieser Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen (Antragsunterlagen, UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bzw. relevante Behördenstellungnahmen) vom 04.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023 auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V zugänglich. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterlagen findet sich ebenda.

Link: https://www.uvp-verbund.de

Es besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Ossenreyerstraße 56

18439 Stralsund

Montag

07:00 - 15:30 Uhr

Dienstag

07:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

07:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag

07:00 - 15:30 Uhr

Freitag

07:00 - 14:00 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:

Hansestadt Anklam

Markt 3

17389 Anklam

Montag

9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag

9:00 - 12:00 Uhr

und

Amt Anklam-Land

Hauptstraße 74

17398 Ducherow

Montag

09:00 - 11:30 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 11:30 Uhr, 12:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch

09:00 - 11:30 Uhr

Donnerstag

09:00 - 11:30 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 11:30 Uhr

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BlmSchG in der Zeit vom 04.09.2023 bis einschließlich 06.11.2023 im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Badenstraße 18, 18439 Stralsund,

und in der Stadt Anklam und im Amt Anklam-Land mit jeweils gleichlautender Anschrift oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.

Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich,

am 03.01.2024 ab 09.30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Badenstraße 18

18439 Stralsund

in öffentlicher Sitzung erörtert.

Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BlmSchG durchgeführt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden. Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.