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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 9/2023
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ducherow für die Haushaltsjahre 2023/2024

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.05.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird

festgesetzt.

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

–––––

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 19,8989 (2023) und 19,8989 (2024) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen ( Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2023 auf 1.821,73 € und für 2024 auf 2.264 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.

Nachrichtliche Angaben

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

§ 7

Wirtschaftsplan Wohnungswirtschaft 2023/2024

Der Wirtschaftsplan 2023/2024 wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresergebnis

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der lfd. Geschäftstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der lfd. Geschäftstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der lfd. Geschäftstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen

Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

In der stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

Sonstigen Angaben

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022

(Voraussichtlich)

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023

(Voraussichtlich)

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2024

(Voraussichtlich)

Durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 03.08.2023 folgende rechtsaufsichtliche Entscheidungen bekannt gegeben:

1.

Der festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 10.128.300 € wird gemäß § 52 (2) KV M-V genehmigt.

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 19.415.600 € für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß § 53 (3) KV M-V abweichend in Höhe von 6.772.300 € genehmigt.

3.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 9.610.400 € für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 53 (3) KV M-V abweichend in Höhe von 9.608.800 € genehmigt.

Ducherow, den 08.08.2023