Gemeinde Ducherow
Der Bürgermeister
Betr.: | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Photovoltaikanlage Ducherow" |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat am 22.05.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaikanlage Ducherow" der Gemeinde Ducherow gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ducherow gemäß § 6 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ducherow können im Parallelverfahren durchgeführt werden. Der Gemeinde Ducherow entstehen hierdurch keinerlei Kosten, Diese werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie begrenzt. Er umfasst auf einer Fläche von ca. 36 ha in der Gemarkung Ducherow, Flur 4, die Flurstücke 25/3 und 26/5 sowie Flur 10 die Flurstücke 5/1, 16/1, 18/3, 20/1, 21/1 und 22/1.
Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ducherow, 25.08.2023