Amt Anklam- Land
Der Amtsvorsteher
Betr.: | Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern |
| hier: | 1. Beteiligung zum Entwurf 2024 |
Am 25.06.2024 wurde auf der 8. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern beschlossen, den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern in einem ersten Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt zu geben und mit einer Frist von 2 Monaten jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen dazu zu geben.
Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des RREP VP 2023. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches der RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz. Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie.
Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit gegeben, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründung Stellung zu nehmen. Auf Grundlage dieses ersten Beteiligungsverfahrens soll in einem nächsten Schritt ein überarbeiteter zweiter Entwurf des RREP inklusive Umweltbericht die Durchführung des Verfahrens nach § 9 Abs. 2 ROG voraussichtlich im Jahr 2025 ermöglichen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern findet in der Zeit vom
07.08.2024 bis zum 07.10.2024
statt. Die Unterlagen, die Gegenstand der 1. Beteiligung sind, können während der oben genannten Frist im Internet unter: https://amt-anklam-land.de/sonstige-bekanntmachungen/amt-anklam-land-sonstiges/ eingesehen werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Auslegungsexemplares:
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land
Hauptstraße 75, 17398 Ducherow
Tel.: 039727 25057
Zu folgenden Zeiten:
| Montags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Dienstags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwochs | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Donnerstags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Freitags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:
| - | im Rahmen der Online-Beteiligung unter: www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de oder |
| - | per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de |
| - | schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder |
| - | mündlich (zur Niederschrift) |
Spantekow, 16.08.2024