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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 9/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Bargischow Entwurfsbeteiligung Satzung OT Woserow

Abbildung 1: Übersichtplan zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

Gemeinde Bargischow

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Für den Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow soll eine 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow vorgenommen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst in der Gemarkung Woserow, Flur 2 die Flurstücke 1, 2, 3/1 (tw.), 24/1, 34/2 (tw.), 35/1 (tw.) und 36 (tw.); Flur 3 die Flurstücke 15/1 (tw.), 15/2 (tw.), 16/3 (tw.), 16/4, 16/5, 16/6, 17/2, 17/3, 18 (tw.), 33 (tw.),45 (tw.), 46 (tw.), 47 (tw.), 49/2 (tw.), 49/4 (tw.), 50/4, 50/6, 50/7, 50/8, 51/5, 51/6, 51/8 (tw.), 51/10 (tw.), 57 (tw.), 64 und 65; Flur 4 die Flurstücke 11, 12 (tw.) und 13 (tw.); Flur 5 die Flurstücke 7/1 (tw.), 27 (tw.), 28/2 (tw.), 29/2 (tw.), 29/4 (tw.), 30/2 (tw.), 30/3 (tw.), 30/4 (tw.), 32/5 (tw.), 33/1 (tw.), 33/2 (tw.), 34 (tw.), 35/2 (tw.), 32/4 und 35/3.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow, bestehend aus sieben Änderungsbereichen, ist insgesamt ca. 45.960 m² groß.

Für den Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow gibt es bereits eine gültige Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aus dem Jahre 1996. Der Geltungsbereich der Abrundungssatzung umfasst die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Woserow.

Die Gemeinde Bargischow beabsichtigt für den Ortsteil Woserow die baurechtliche Situation zu klären und die vorhandene Abrundungssatzung aus dem Jahr 1996 durch eine 1. Ergänzung anzupassen.

Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland sowie Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über den im Zusammenhang bebauten Bereich zu erhalten.

Die folgenden Planungsziele sollen mit der Erarbeitung der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow erreicht werden:

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Woserow,

Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung,

Schaffung von Baurecht für zukünftige Wohngebäude einschließlich zugehöriger Neben-anlagen und

Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow hat mit Beschluss vom 03.06.2024 den Entwurf der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow in der Fassung von Mai 2024 gebilligt und zur öffentlichen Beteiligung bestimmt.

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Entwurf der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung liegt in der Zeit vom

12.09.2024 bis 14.10.2024

In den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während der Dienststunden zur Besichtigung aus:

Montags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwochs

07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Freitags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr

(nach telefonsicher Vereinbarung unter Tel. 039727-25057)

Die Planunterlagen können zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar. Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.

Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land

Hauptstraße 75, 17398 Ducherow

Tel.: 039727 25057

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.

Der Entwurf der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow mit der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Beteiligung zu benachrichtigen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bargischow, 03.06.2024