Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird
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| 2024 | 2025 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.869.100 € | 1.845.000 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.402.500 € | 2.381.100 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.533.400 € | -536.100 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.830.500 € | 1.806.400 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 3.488.200 € | 2.471.100 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufd. Ein- und Auszahlungen von | -1.657.700 € | -664.700 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 315.300 € | 80.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 776.000 € | 0 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -460.700 € | 80.700 € |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 205.700 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 6.188.100 € | 4.825.700 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 355 v.H. | 355 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v.H. | 381 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,4615 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen ( Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2024 auf 1.535,05 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.
Die Umlagen auf die Kosten in besonderen Fällen ( Gastschulbeitrag) wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden für 2025 auf 2.606,53 € pro Schüler und Jahr festgesetzt.
| 1. Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.641.700 € | -2.177.800 € |
| 2. Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -3.509.500 € | -4.174.200 € |
| 3. Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -455.700 € | -991.800 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 23.07.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Der Gesamtbetrag in Höhe von 205.700 € wird abweichend in Höhe von 204.304 € (zweihundertviertausenddreihundertund vier Euro) genehmigt.
Vom Gesamtbetrag in Höhe von 6.188.100 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 5.038.900 € (in Worten: fünf Millionen achtunddreizigtausendneunhundert Euro) genehmigt.
Vom Gesamtbetrag in Höhe von 4.825.700 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 3.080.500 € (in Worten: drei Millionen achtzigtausendfünfhundert Euro) genehmigt.
Krien, den 24.07.2024