Abbildung 1: Übersichtplan zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Gemeinde Medow
Der Bürgermeister
Betr.: | Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Brenkenhof der Gemeinde Medow |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Brenkenhof der Gemeinde Medow soll eine Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhange bebauten Ortsteils für das Dorf Brenkenhof der Gemeinde Medow aufgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung umfasst in der Gemarkung Brenkenhof, Flur 4 die Flurstücke 23 (tw.), 24 (tw.), 25 (tw.), 26 (tw.), 27 (tw.), 28, 30 (tw.), 31 (tw.), 32 (tw.), 33 (tw.), 34 (tw.), 35/1 (tw.), 36 (tw.), 37 (tw.), 38 (tw.), 39 (tw.), 40 (tw.), 41 (tw.), 42/1 (tw.), 44 (tw.), 45 (tw.), 46/1 (tw.), 47 (tw.), 48 (tw.) und 49 (tw.).
Das Gebiet der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Brenkenhof der Gemeinde Medow ist insgesamt ca. 80.260 m² groß.
Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene und geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht.
Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Erweiterung mit Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich.
Mit der Aufstellung Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Brenkenhof der Gemeinde Medow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
| • | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Brenkenhof, |
| • | Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung, |
| • | Schaffung von Baurecht für die geplanten Erweiterungen und Errichtungen von Wohngebäuden einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und |
| • | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
Die Aufstellung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Brenkenhof der Gemeinde Medow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Medow hat mit Beschluss vom 28.08.2024 den Entwurf der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Brenkenhof der Gemeinde Medow in der Fassung von Mai 2024 gebilligt und zur öffentlichen Beteiligung bestimmt.
Der Entwurf der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Brenkenhof der Gemeinde Medow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
12.09.2024 bis 14.10.2024
In den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während der Dienststunden zur Besichtigung aus:
| Montags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwochs | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Freitags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr |
(nach telefonsicher Vereinbarung unter Tel. 039727-25057)
Die Planunterlagen können zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung-medow/ sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar. Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land
Hauptstraße 75, 17398 Ducherow
Tel.: 039727 25057
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.
Der Entwurf der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Brenkenhof der Gemeinde Medow mit der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Beteiligung zu benachrichtigen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Medow, 28.08.2024