Abbildung 1: Übersichtplan zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Gemeinde Medow
Der Bürgermeister
Betr.: | 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow |
| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Medow der Gemeinde Medow soll eine 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow aufgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung umfasst in der Gemarkung Medow, Flur 4 die Flurstücke 13, 14 (tw.), 20 (tw.), 22/2 (tw.), 23 (tw.), 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42 (tw.), 43 (tw.), 44, 45 (tw.), 46 (tw.), 47 (tw.), 48 (tw.), 49 (tw.), 50, 51 (tw.) und 78 (tw.); Flur 5 die Flurstücke 5 (tw.), 18 (tw.), 20/2 (tw.), 23, 24, 26, 27, 28, 29 (tw.), 30 (tw.), 31 (tw.), 32 (tw.), 33, 34, 36, 37 (tw.), 38, 39, 40, 41 (tw.), 49 (tw.), 50 (tw.), 52 (tw.), 53/1 (tw.), 54 (tw.), 56 (tw.), 57 (tw.), 58, 59 (tw.),60 (tw.), 61 (tw.), 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93 (tw.), 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102 (tw.), 103 (tw.), 104 (tw.), 105, 106 (tw.), 107 (tw.), 108 (tw.), 109 (tw.), 110 (tw.), 111, 112 (tw.), 113, 114 (tw.), 116 (tw.), 117 (tw.), 118/1, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138 (tw.), 139 (tw.), 140, 141 (tw.), 142, 143, 144 (tw.), 145 (tw.), 147/2 (tw.), 150, 151 (tw.), 152 (tw.), 153 (tw.), 164 (tw.), 167 (tw.), 168 (tw.), 169 (tw.), 170 (tw.), 171 (tw.), 172 (tw.), 173 (tw.), 174 (tw.) und 175 (tw.).
Die Größe der räumlichen Geltungsbereiche der 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow betragen zusammen circa 291.190 m².
Die Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow ist am 07.07.1998 in Kraft getreten.
Ziel der Gemeinde Medow ist es, den Zuzug junger Familien zu fördern und bezahlbaren Wohnraum gewährleisten zu können.
Um diese Ziele umsetzen zu können, ist die 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow vorzunehmen.
Für den Ortsteil Medow der Gemeinde Medow wurde eine Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2a BauGB-Maßnahmengesetz aufgestellt.
Um die geplanten Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow vorzunehmen.
Mit der 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Er-weiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde
Medow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
| • | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Medow, |
| • | Anpassung bzw. Vereinfachung der vorhandenen textlichen Festsetzungen, |
| • | Schaffung von Baurecht für die geplanten Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und |
| • | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Medow hat mit Beschluss vom 28.08.2024 den Entwurf der 1. Ergänzung Änderung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow in der Fassung von Mai 2024 gebilligt und zur öffentlichen Beteiligung bestimmt.
Im Rahmen der Erarbeitung der Entwurfsunterlagen hat sich der Titel der Satzung geändert. Zusätzlich zu einer Ergänzung der städtebaulichen Satzung, handelt es sich ebenso um eine Änderung dieser, da die vorhandenen Festsetzungen angepasst bzw. vereinfacht werden. Demzufolge lautet der Titel wie folgt: 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow.
Der Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
12.09.2024 bis 14.10.2024
In den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während der Dienststunden zur Besichtigung aus:
| Montags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwochs | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Freitags | 07:00 Uhr – 12:00 Uhr |
(nach telefonsicher Vereinbarung unter Tel. 039727-25057)
Die Planunterlagen können zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung-medow/ sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar. Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land
Hauptstraße 75, 17398 Ducherow
Tel.: 039727 25057
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.
Der Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Medow der Gemeinde Medow mit der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Beteiligung zu benachrichtigen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Medow, 28.08.2024