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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 9/2024
Amtliche Mitteilungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Medow für die Haushaltsjahre 2023/2024

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47,48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.05,2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

__________________________________________________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1 von

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_______________________________________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,6667 (2023) und 1,6667 (2024) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben

Durch den Nachtrgshaushaltsplan ändert sich

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 2023

voraussichtlich

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 2024

voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 2023

voraussichtlich

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 2024

voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres 2023

voraussichtlich

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres 2024

voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 15.08.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung

Der Gesamtbetrag in Höhe von 2.082.000 € wird abweichend in Höhe von 1.553.900 € (in Worten: eine Million fünfhundertdreiundfünfzigtausendneunhundert Euro) genehmigt.

2. Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 4.327.700 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 4.283.500 € (in Worten: vier Millionen zweihundertdreiundachtzigtausendfünfhundert Euro) genehmigt.

Medow, den 20.08.2024