| 1. | Nutzungsbereich |
1. Die Gemeinde Spantekow unterhält im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nachfolgende Einrichtungen und Anlagen, die das kulturelle und sportliche Leben fördern sollen:
| Liegenschaften | Anschrift | Verantwortlich |
| Bürgerhaus Spantekow | 17392 Spantekow Rebelower Damm 12 | Frau Städing – Amt |
| Sportlerheim und Sportstätte Spantekow | 17392 Spantekow Denniner Straße 4 | Frau Städing - Amt |
| Bürgerhaus Dennin (Bahnhof) | 17392 Spantekow OT Dennin, Molkereistraße 8 a | Frau Mahler |
| Gemeindehaus Drewelow „de olle Konsum“ | 17392 Spantekow Drewelow Nr. 78 | Frau Heidemann |
| Gemeindehaus (Saal) Japenzin | 17392 Spantekow Japenzin Nr. 10 | Frau Jacobs |
| Bürgerhaus Japenzin | 17392 Spantekow Japenzin Nr. 30 | Frau Jacobs |
| Burgruine Landskron | 17392 Spantekow | Frau Städing/Frau Hübner |
2. Die Gemeinde stellt auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages gemeindliche Räume und Anlagen zur Nutzung an Dritte zur Verfügung.
3. Über die Bereitstellung gemeindlicher Räume entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht.
| 2. | Entgeltpflicht |
Für die Nutzung von Räumen und Anlagen hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.
| 3. | Entgeltschuldner |
Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.
| 4. | Nutzungsentgelt |
Für die Nutzung der Räume und Anlagen hat der Nutzer ein Entgelt und eine Kaution zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird für alle Objekte incl. Betriebskosten berechnet.
Der Nutzer ist für entstandene Schäden haftbar.
Die Nutzung kann stundenweise, für 1 Tag = 24 Stunden (Nutzungsvertrag mit Uhrzeitangabe), Burgruine Landskron Tag = 08:00 – 22.00 Uhr oder ein Wochenende (von Freitags 19:00 Uhr bis Sonntags 19:00 Uhr) erfolgen.
Es darf nur eine Veranstaltung am Wochenende stattfinden.
Nach Nutzung müssen die Räume Besenrein übergeben werden.
Bei Verlust des Schlüssels sind die Kosten für die Schließanlage zu übernehmen.
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Saal, Küche, Eingans- und WC- Bereich, Lagerraum, Gardrobe | 30,00 € je angefangene Nutzungsstunde 200,00 € Tag 350,00 € Wochenende 100,00 € Kaution private Nutzung 200,00 € Kaution öffentliche Nutzung |
| Weinstube / Gaststätte, Küche einschl. WC, Flur, Garderobe | 10,00 € je angefangene Nutzungsstunde 100,00 € Tag 150,00 € Wochenende 50,00 € Kaution |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Vereinsraum mit Tresenbereich, Eingangs- und WC-Bereich, Küche | 80,00 € Tag 120,00 € Wochenende 50,00 Kaution |
| Neuer Sportplatz | 40,00 € je angefangene Nutzungsstunde zzgl. Betriebskosten 150,00 € je Nutzungstag zzgl. Betriebskosten |
| Freilichtbühne | 250,00 € je Tag zzgl. Betriebskosten |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Raum mit Küche und Toiletten | 40,00 € Tag 80,00 € Wochenende 50,00 € Kaution |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Saal incl. Küche und WC-Bereich | 25,00 € bis 12 Stunden 80,00 € Tag 120,00 € Wochenende 50,00 € Kaution |
| Gruppenraum incl. Küche und WC-Bereich | 15,00 € bis 12 Stunden 50,00 € Tag 120,00 € Wochenende 50,00 € Kaution |
| Saal + Gruppenraum, Küche, WC-Bereich gesamt | 130,00 € Tag 240,00 € Wochenende 50,00 € Kaution |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Saal, Bauernstube incl. WC-Bereich | 80,00 € Tag 100,00 € Wochenende 50,00 € Kaution |
| Gaststätte incl. WC-Bereich | 35,00 € Tag 60,00 € Wochenende 50,00 € Kaution |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Gemeinderaum, Küche und WC-Bereich | 60,00 € je Tag 100,00 € Wochenende 50,00 € Kaution |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Nutzung der Burgruine Landskron | 100,00 € je Tag für Privatpersonen + 50,00 € für weiteren (angebrochenen) Tag 200,00 € je Tag für Vereine/Institutionen 300,00 € Wochenende für Vereine/Institutionen 100,00 € Kaution (Privat und Vereine/Institutionen) |
| Tisch Stuhl Bierzeltgarnitur (1 Tisch, 2 Bänke) | 2,00 € 1,00 € 4,00 € |
| 5. | Befreiung von der Zahlungspflicht |
Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in der Gemeinde ihren Sitz haben und eine aktive Arbeit leisten, können von der Entgeltpflicht befreit werden. Diese haften für entstandene Nutzungsschäden.
| 6. | Fälligkeit des Nutzungsentgeltes |
Der Nutzer erhält auf der Grundlage des Nutzungsvertrages vor der Nutzung eine Entgeltrechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung zu zahlen. Bei kurzfristiger Mietung ist das Entgelt und die Kaution sofort fällig.
| 7. | Inkrafttreten |
Die Änderung der Entgeltordnung tritt zum 01.09.2024 in Kraft.
Spantekow, 08.08.2024