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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 9/2024
Amtliche Mitteilungen
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Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von Liegenschaften der Gemeinde Spantekow

1.

Nutzungsbereich

1. Die Gemeinde Spantekow unterhält im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nachfolgende Einrichtungen und Anlagen, die das kulturelle und sportliche Leben fördern sollen:

2. Die Gemeinde stellt auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages gemeindliche Räume und Anlagen zur Nutzung an Dritte zur Verfügung.

3. Über die Bereitstellung gemeindlicher Räume entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht.

2.

Entgeltpflicht

Für die Nutzung von Räumen und Anlagen hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.

3.

Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.

4.

Nutzungsentgelt

Für die Nutzung der Räume und Anlagen hat der Nutzer ein Entgelt und eine Kaution zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird für alle Objekte incl. Betriebskosten berechnet.

Der Nutzer ist für entstandene Schäden haftbar.

Die Nutzung kann stundenweise, für 1 Tag = 24 Stunden (Nutzungsvertrag mit Uhrzeitangabe), Burgruine Landskron Tag = 08:00 – 22.00 Uhr oder ein Wochenende (von Freitags 19:00 Uhr bis Sonntags 19:00 Uhr) erfolgen.

Es darf nur eine Veranstaltung am Wochenende stattfinden.

Nach Nutzung müssen die Räume Besenrein übergeben werden.

Bei Verlust des Schlüssels sind die Kosten für die Schließanlage zu übernehmen.

Bürgerhaus Spantekow
Sportlerheim / Sportplatz Spantekow
Bürgerhaus Dennin (Bahnhof)
Gemeindehaus Drewelow „de olle Konsum“
Gemeindehaus Japenzin (Saal)
Bürgerhaus Japenzin
Burgruine Landskron (neu)
Inventar - Ausleihentgelt bei Nutzung außer Haus

Tisch

Stuhl

Bierzeltgarnitur (1 Tisch, 2 Bänke)

2,00 €

1,00 €

4,00 €

5.

Befreiung von der Zahlungspflicht

Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in der Gemeinde ihren Sitz haben und eine aktive Arbeit leisten, können von der Entgeltpflicht befreit werden. Diese haften für entstandene Nutzungsschäden.

6.

Fälligkeit des Nutzungsentgeltes

Der Nutzer erhält auf der Grundlage des Nutzungsvertrages vor der Nutzung eine Entgeltrechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung zu zahlen. Bei kurzfristiger Mietung ist das Entgelt und die Kaution sofort fällig.

7.

Inkrafttreten

Die Änderung der Entgeltordnung tritt zum 01.09.2024 in Kraft.

Spantekow, 08.08.2024