Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47,48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 17.07.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
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| von bisher | auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
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| der Gesamtbetrag der Erträge
| 4.828.400 € | 4.828.400 € | |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen
| 4.657.900 € | 4.657.900 € | |
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| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
| 170.500 € | 170.500 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
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| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 4.767.400 € | 4.767.400 € |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) | 4.571.900 € 4.571.900 € | |
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| der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | 195.500 € | 195.500 € |
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| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0€ | 0€ |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 195.500 € | 195.500 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -195.500 € | -195.500 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt | 0 € | 0€ |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | 0€ | 0€ |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | 1.476.700 € | 1.476.700 € |
Die Amtsumlage wird wie bisher auf 32,72 % der Umlagengrundlage festgesetzt.
Die Sonderumlage für die kommunale Sporthalle Krien wird für die Tilgung auf 1/9 und für die Kosten der Nutzung auf 6,77 € je Einwohner (31.12.2023) der beteiligten Gemeinden festgesetzt.
Der Gastschulbeitrag je Schüler und Jahr wird für die Nutzung der Sporthalle Krien auf 704,95 € festgesetzt.
Die Umlage auf die Kosten in besonderen Fällen für die Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes in den Bereichen Spantekow, Krien und Ducherow wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden auf 203,16 € je verwaltete Wohnung im Jahr festgesetzt.
Der Aufwand der Kämmerei auf die Wohnungseinheiten die durch Dritte verwaltet werden wird mit 65,01 € je Wohnung im Jahr festgesetzt.
Die Umlage zur Wahrnehmung der Aufgaben It. Kommunalprüfungsgesetz für die örtliche Rechnungsprüfung nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast wird pro Einwohner auf 6,35 € festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2025 43,2949 Vollzeitäquivalente (VzÃ).
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich:
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| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | -46.918 € |
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| voraussichtlich |
| -46.918 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | 412.300 € |
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| voraussichtlich |
| 412.300 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres | -682.400 € |
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| voraussichtlich |
| -682.400 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 31.07.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.476.700 € für 2025 3 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 500.000 € genehmigt. |
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 31.07.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.476.700 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 500.000 € genehmigt. |
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 06. Aug. 2025 bis 29. Aug. 2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow 2, zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.