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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 9/2025
Amtliche Mitteilungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Anklam-Land für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47,48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 17.07.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1)

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

§ 5

Amtsumlage

Die Amtsumlage wird wie bisher auf 32,72 % der Umlagengrundlage festgesetzt.

§ 6

Sonderumlagen/Gastbeiträge

Die Sonderumlage für die kommunale Sporthalle Krien wird für die Tilgung auf 1/9 und für die Kosten der Nutzung auf 6,77 € je Einwohner (31.12.2023) der beteiligten Gemeinden festgesetzt.

Der Gastschulbeitrag je Schüler und Jahr wird für die Nutzung der Sporthalle Krien auf 704,95 € festgesetzt.

Die Umlage auf die Kosten in besonderen Fällen für die Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes in den Bereichen Spantekow, Krien und Ducherow wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden auf 203,16 € je verwaltete Wohnung im Jahr festgesetzt.

Der Aufwand der Kämmerei auf die Wohnungseinheiten die durch Dritte verwaltet werden wird mit 65,01 € je Wohnung im Jahr festgesetzt.

Die Umlage zur Wahrnehmung der Aufgaben It. Kommunalprüfungsgesetz für die örtliche Rechnungsprüfung nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast wird pro Einwohner auf 6,35 € festgesetzt.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2025 43,2949 Vollzeitäquivalente (VzÃ).

Nachrichtliche Angaben

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 31.07.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.476.700 € für 2025 3 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 500.000 € genehmigt.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 31.07.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.476.700 € für 2025 wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 500.000 € genehmigt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 06. Aug. 2025 bis 29. Aug. 2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow 2, zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.