Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.07.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 575.600 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.032.000 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -456.400 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 559.600 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 982.300 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -422.700 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 45.200 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 644.100 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -598.900 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Investitionsförderungsmaßnahmen | |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 539.800 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.041.700 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 325 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 490 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzA).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -810.831 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.173.093 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 155.921 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.08.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 539.800 € wird gem. §52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.041.700 € wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.582.300 € genehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 (2) und § 53 (3) KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 04.08.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 539.800 € wird gem. §52 Abs. 2 KV M-V in voller Höhe genehmigt. |
| 2. | Der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.041.700 € wird gem. §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.582.300 € genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 06. Aug. 2025 bis 29. Aug. 2025 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Blesewitz, 05.08.2025