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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 9/2025
Amtliche Mitteilungen
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2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen für die Haushaltsjahre 2024/2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47,48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.05.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1)

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Mit dem Nachtraghaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

der Gesamtbetrag der Erträge

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von

der jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

2024

1.646.200 €

1.646.200 €

2025

0€

397.100 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

2024

0€

0€

2025

0€

0€

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

2024

5.932.400 €

5.932.400 €

2025

1.817.200 €

6.283.400 €

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für 2024 wie bisher 9,4103 und für 2025 wie bisher 9,4103 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben
Durch den Nachtrgshaushaltsplan ändert sich

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. 12. des Haushaltsjahres

voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 01.08.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der aushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Der Gesamtbetrag in Höhe von 397.100 €

(in Worten: dreihundertsiebenundneunzigtausendeinhundert Euro)

wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 6.283.400 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V

abweichend, ein Betrag in Höhe von 5.806.700 €

(in Worten: fünf Millionen achthundertsechstausendsiebenhundert Euro) genehmigt.

Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 Abs. 2 und § 53 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 01.08.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Der Gesamtbetrag in Höhe von 397.100 €

(in Worten: dreihundertsiebenundneunzigtausendeinhundert Euro)

wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 6.283.400 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V

abweichend, ein Betrag in Höhe von 5.806.700 €

(in Worten: fünf Millionen achthundertsechstausendsiebenhundert Euro) genehmigt.