Gemäß § 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024, 270), in der aktuell gültigen Fassung, wird mit Beschluss der Gemeindevertretung Ducherow vom TT.MM. 2025 nachfolgende Ehrenordnung erlassen:
Die Gemeinde Ducherow erlässt zur Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern oder anderen Personen, die sich in besonderer Weise um das Wohl der Gemeinde Ducherow oder ihrer Bürger und Bürgerinnen verdient gemacht haben und zur Auszeichnung von Institutionen, Einrichtungen, Betrieben oder Vereinen, eine Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationsaufgaben.
Die Ehrungen der Gemeinde Ducherow nach dieser Ehrenordnung sind freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung liegt bei der Gemeindevertretung und wird durch Beschluss gefasst.
Die Ehrungen für Alters- und Ehejubiläen sowie Geschäfts- und Firmenjubiläen werden nur vorgenommen, wenn diejenigen, die geehrt werden sollen, ihren Hauptwohn- oder Hauptgeschäftssitz in der Gemeinde Ducherow haben.
Anstelle eines Blumenstraußes/-topfes bzw. Kränzen oder Grabgebinden kann ein Wertgutschein übergeben werden. Diese Entscheidung trifft der Bürgermeister / die Bürgermeisterin oder die von ihm beauftragte Person, sofern es die persönlichen Umstände erfordern.
| 3.1 | Altersjubilare | ||
| Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin oder die von ihm beauftragte Person (für die Ortsteile die jeweils zuständigen gewählten Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher) überbringt die Glückwünsche der Gemeinde und überreicht einen Blumenstrauß/-topf oder ein Präsent in folgenden Wertgrenzen zum | ||
| 80. Geburtstag | 10 Euro | |
| 85. Geburtstag | 15 Euro | |
| 90. Geburtstag | 20 Euro | |
| 95. Geburtstag | 25 Euro | |
| 100. Geburtstag | 30 Euro | |
| Ab dem 90. Geburtstag werden die Ehrungen zusätzlich jährlich in den entsprechenden Wertgrenzen vorgenommen. | ||
| Zum 90., 95. und 100. Geburtstag und dann jedes weitere Lebensjahr werden die Glückwünsche zusammen mit der Urkunde des Ministerpräsidenten / der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern überbracht. | ||
| Zum 70. und 75. Geburtstag sowie allen anderen Geburtstagen zwischen 81 und 89 werden die Glückwünsche mit einer schriftlichen Gratulation übermittelt. | ||
| 3.2 | Ehejubiläen | |
| Den Jubelpaaren zur | |
| Goldenen Hochzeit (50 Jahre) | |
| Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) | |
| Eisernen Hochzeit (65 Jahre) | |
| Kupfernen Hochzeit (70 Jahre) | |
| Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) | |
| überbringt der Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die von ihm beauftragte Person Glückwünsche und überreicht einen Blumenstrauß/-topf oder ein Präsent im Wert von 30 € zusammen mit den Glückwünschen sowie der Urkunde des Ministerpräsidenten / der Ministerpräsidentin. | |
| 3.3 | Ehrungen bei Firmenjubiläen | |
| Ab dem 20. Firmenjubiläumsjahr gratuliert der Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die von ihm beauftragte Person mit einem Präsent in Höhe von 20 € in Abständen von 10 Jahren. | |
| 3.4 | Ehrungen von Bürgerinnen und Bürgern aufgrund besonderer Verdienste Bürgerinnen und Bürger, die sich um das Wohl der Gemeinde Ducherow verdient gemacht haben, können auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger mit der Ehrennadel der Gemeinde Ducherow geehrt werden. Die Entscheidung über die Ehrung mit der Ehrennadel der Gemeinde trifft der Bürgermeister die Bürgermeisterin zusammen mit seinen Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. | |
| 3.5 | sonstige Anlässe und Repräsentationen | |
| Die Gemeinde Ducherow kann Ehrungen zu weiteren Anlässen vornehmen. Der Bürgermeister die Bürgermeisterin befindet über Art, Umfang und Form einer Gratulation, Ehrung oder Anerkennung bis maximal 30 Euro. | |
| Dazu gehören Gratulationen/ Ehrungen/ Anerkennungen verdienstvoller Vereinsvorstände anlässlich der Verleihung öffentlicher Auszeichnungen im Rahmen bestehender Partnerschaften Geschäftseröffnungen, Vereinsjubiläen (25, 50, 75, 100, 125.. Jahre), Geburten sowie Beileidsbekundungen. | |
Rechtsgrundlage ist der § 22 Absatz 3 Nr. 15 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der aktuell gültigen Fassung. Das Ehrenbürgerrecht kann Personen, die sich um das Wohl der Gemeinde Ducherow oder ihrer Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise verdient gemacht haben oder auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Haltung die Wertschätzung und Hochachtung der Bürger und Bürgerinnen gewonnen haben und in einer inneren und äußeren Verbindung zur Gemeinde Ducherow stehen, verliehen werden.
Über die Ehrung entscheidet die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung. Anträge für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts sind schriftlich, mit ausreichender Begründung an den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zu richten.
Über Anträge muss innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Eingang entschieden werden.
Die Verleihung des Ehrenbürgerbriefs erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.
Bei der Verleihung wird eine Urkunde überreicht, aus der sich der Name der oder des Geehrten, die Form der Ehrung, das Datum der Ehrung und die Gründe ergeben.
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die von ihm beauftragte Person übermittelt dem Ehrenbürger oder der Ehrenbürgerin zusätzlich zu den unter 3.1 genannten Anlässen jährlich Geburtstagsglückwünsche.
Beim Tod eines Ehrenbürgers wird ein Kranz bzw. Gebinde niedergelegt. Ferner kann im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Amt Anklam Land ein Nachruf veröffentlicht werden.
Das Ehrenbürgerrecht kann durch Beschluss der Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung aberkannt werden, wenn das Verhalten des Ehrenbürgers geeignet ist, das Ansehen der Gemeinde zu beschädigen oder wenn berechtigte Zweifel an der Einstellung des Ehrenbürgers in dessen Haltung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bestehen.
Die Finanzierung erfolgt über den Haushalt der Gemeinde Ducherow.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ducherow, den