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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 9/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung zur Entwidmung/Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemeinde Bargischow Ortsteil Anklamer Fähre


Der Bürgermeister

Bekanntmachung zur Entwidmung/Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemeinde Bargischow Ortsteil Anklamer Fähre

Gemäß § 9 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S.42; GS M-V. Gl. Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184) soll eine Teilfläche des sonstigen öffentlichen Weges von ca. 20 m², gelegen in der Gemarkung Bargischow, Flur 2, Flurstück 115/1 entsprechend der Lagezkizze eingezogen werden.

Eine Verkehrsbedeutung kann für den Bereich von ca. 20 m² abgesprochen werden, da diese nicht als Verkehrsfläche nutzbar ist. Die verbleibene öffentliche Restfläche dient weiterhin dem Anliegerverkehr und kann als Zufahrt zur Wasserfläche genutzt werden.

Der notwendige Beschluss wurde von der Gemeindevertretung Bargischow am 16.06.2025 gefasst.

Diese öffentliche Bekanntmachung und der dazugehörige Lageplan zur Einziehung der oben genannten Verkehrsflächen liegt nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 Satz 2 StrWG M-V im Zeitraum vom 25. September 2025 bis zum 23. Oktober 2025 im Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow öffentlich aus.

Die Unterlagen sind in der Auslegungszeit zu folgenden Dienststunden einsehbar:

Montags

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstags

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwochs

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitags

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Rechtsbehelfsbelegung

Einwendungen gegen die Einziehung sind nach § 9 Abs. 4 StrWG M-V spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Bargischow über das Amt Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Hauptstraße 74, 17398 Ducherow zu erheben.