(§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB)
Die Stadtvertretung der Stadt Barth hat am 02.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 5 für das Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet „Hafenbereich“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst das als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Wassersport“ festgesetzte Gelände des Anglervereins „Boddenblick e.V. Barth“, südlich der Wasserfläche des Hafens, westlich des Wirtschaftshafens, und nördlich des in Bau befindlichen Ferienhausgebietes am Osthafen.
Mit der 13. Änderung des Bebauungsplans werden folgende Planungsziele angestrebt:
| - | Korrektur von Baugrenzen unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes mit geringfügigen Erweiterungsmöglichkeiten, |
| - | Änderung der zulässigen Höhe der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes, |
| - | Änderung der Baugrenze in eine Baulinie für die südwestlich gelegenen Bootshäuser zur Ermöglichung einer Grenzbebauung. |
| Der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 und der Entwurf der Begründung dazu werden in der Zeit: | |
vom 01.11.2024 bis zum 03.12.2024
im Internet veröffentlicht. Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite des Amtes Barth unter https://www.amt-barth.de/bekanntmachungen/beteiligungsverfahren-nach-baugb abrufbar. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene abrufbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Planentwurf mit Begründung innerhalb der o.g. Veröffentlichungsfrist im Amt für Bauen, Kommunalentwicklung und Ordnung des Amtes Barth, Teergang 2, 18356 Barth während folgender Zeiten:
Montag 9:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen möglichst in elektronischer Form unter Nutzung der E-Mail-Adresse piest@stadt-barth.de abgegeben werden. Soweit dies nicht möglich ist, können bei Bedarf Stellungnahmen auch per Post an das Amt Barth, Teergang 2, 18356 Barth gesendet oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 unberücksichtigt bleiben können.
Die 13 Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Barth, 19.09.2024