Betrifft: | 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Sondergebiet Einzelhandel Ecke Blaue Wiese / Umgehungsstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB |
| Hier: | Öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I 3634), zuletzt geändert am 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) |
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 35 „Sondergebiet Einzelhandel Ecke Blaue Wiese / Umgehungsstraße“ einschließlich zugehöriger Begründung entsprechend § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in der Zeit vom
24.11.2023 bis zum 29.12.2023 (einschließlich)
im Amt für Bauen, Kommunalentwicklung und Ordnung der Stadt Barth, Teergang 2 in 18356 Barth während der Dienststunden
| Montag | 9:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf sowie zur zugehörigen Begründung im Rathaus der Stadt Barth schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 35 „Sondergebiet Einzelhandel Ecke Blaue Wiese / Umgehungsstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Zudem wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich umfasst:
Gemarkung Barth, Flur 20, Flurstücke 1/19, 1/20, 66/64, 66/65, 66/67, 66/68, 68/22, 70, 71, 73, und 74;
Gemarkung Barth, Flur 21, Flurstücke 100/12 und 100/14.
Der ca. 0,7 ha große Geltungsbereich 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 35 wird begrenzt:
im Norden durch die Umgehungsstraße L21,
im Osten durch Flächen des Einzelhandelsmarktes ALDI,
im Süden durch Wohnbebauung nördl. der Straße „Blaue Wiese“,
im Westen durch die Straße „Blaue Wiese“ und Grünflächen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB. Die Unterlagen sind im oben genannten Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Barth www.amt-barth.de/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-der-amtsangehoerigen-gemeinden einsehbar.
Barth, den 23.10.2023