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Barther Boddenblick
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung über die Inkraftsetzung des Umlegungsplanes U 5655 „Am Osthafen-Trebin" nach § 66 BauGB gemäß § 71 Abs. 2 BauGB

  1. Der am 23. Januar 2024 aufgestellte Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet U 5655 „Am Osthafen-Trebin" ist am 17. Oktober 2024 insgesamt unanfechtbar geworden.
  2. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) der bisherige Rechtszustand durch den in der Umlegungsregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
  3. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in die Umlegungsregelung jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Umlegungsregelung kann gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch bei der Stadt Barth, -Liegenschaft-, Teergang 2, 18356 Barth eingesehen werden. Die Umlegungsregelung kann jeder innerhalb der Dienststunden einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
  4. Diese Bekanntmachung kann von den Betroffenen innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser öffentlichen Bekanntmachung durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Barth, beim Vermessungsbüro Kerstin Siwek -ÖbVI-, Kanalstraße 20, 23970 Wismar oder bei der Stadt Barth, Teergang 2, 18356 Barth zu erheben.

Barth, den 17. Oktober 2024