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Barther Boddenblick
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Allgemeine Information zum Umgang mit Fundtieren

Es wird grundsätzlich zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren unterschieden.

Fundtiere sind Tiere, die sich verlaufen haben oder dem Eigentümer ohne dessen Willen verloren gegangen sind.

Herrenlose Tiere sind Tiere, die keinen Besitzer haben und freilebend sind, verwilderte Haustiere oder Wildtiere, solange sie in Freiheit leben. Auf herrenlose Tiere oder Wildtiere ist das Fundrecht daher nicht anwendbar.

Was können Sie tun beim Auffinden eines Tieres:

  • Feststellen, ob das Tier ein Halsband/ eine Steuermarke o. ä. besitzt, anhand dessen der Eigentümer herauszufinden ist.

  • Feststellen, ob das Tier in der Nachbarschaft vermisst wird.

Hinweise:
  • Vor allem in den ländlichen Gebieten laufen Haustiere (insbesondere Katzen) frei umher. Diese Tiere finden in der Regel allein wieder nach Hause zurück.

  • Füttern Sie Ihre Tiere - insbesondere Ihre (Freigänger-)Katzen - in geschlossenen Räumen, um andere Tiere nicht anzulocken und dauerhaft von ihrem Zuhause zu entwöhnen.

  • Durch die Inbesitznahme eines Tieres, beispielsweise durch Füttern, Anleinen oder mit nach Hause nehmen, erklärt derjenige seine Fürsorge am Tier und somit die Übernahme des Tieres.

Sollte es sich um ein Fundtier handeln, informieren Sie bitte das Ordnungsamt unter 038231 37 - 153 bzw. - 0. Das Amt Barth ist gemäß §§ 967 ff. BGB die zuständige Behörde für Fundtiere im Amtsbereich. Zur Unterbringung und Versorgung der Tiere hat das Amt einen Vertrag mit dem Tierschutzverein Tiere in Not Nordvorpommern e.V. geschlossen. Bringen Sie das Fundtier bitte nicht ohne vorherige Information des Ordnungsamtes zum Tierheim. Wir werden nach Kenntniserhalt schnellstmöglich Kontakt mit dem Tierschutzverein aufnehmen. Zudem kann durch das Ordnungsamt die notwendige Fundanzeige aufge-nommen werden. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei.

Doch grundsätzlich gilt auch: In Notfällen, beispielsweise wenn Tiere verletzt sind oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt oder außerhalb der Dienstzeiten an die Polizei!