Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586) fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die
Wahl der Stadtvertretung der Stadt Barth am 09. Juni 2024
auf.
Alle amtlichen Formblätter werden auf Anforderung kostenfrei von der Gemeindewahlleitung zur Verfügung gestellt (§ 49 Abs.2 LKWO). Neben der Veröffentlichung der Formblätter im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern sind die Formblätter zusätzlich auch im Internet unter der Adresse https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Kommunalwahlen/2024/ veröffentlicht.
Veröffentlichungsvermerk: Die vorstehende Bekanntmachung wurde am 12.01.2024 im Internet auf der Seite http://www.amt-barth.de veröffentlicht.
Dienstanschrift:
Stadt Barth, Wahlleiter, Teergang 2, 18356 Barth, Zimmer 321,
Tel. 038231/37-161; FAX. 038231/37-154
Email: wahl@amt-barth.de
Zugehörige Dateien unter:
2024-01-11_Wahlbekanntmachung_Stadt_Barth_Einreichung_Wahlvorschlaege.pdf (amt-barth.de)