Die Möglichkeit einen bis zu 75% geförderten Vereinssportlehrer zu erhalten über das Landesförderinstitut M-V ist gegeben, sofern entweder ein Verein 500 Mitglieder ausweist oder der Einsatz des Vereinssportlehrers in mehreren Vereinen über eine Kooperationsvereinbarung erfolgt, die in der Summe eine Mindestmitgliederanzahl von 500 Mitgliedern aufweisen.
MACH MIT – SEI DABEI
Interessenbekundungen:
Stadt Barth-Sekretariat
Sekretariat@stadt-barth.de
(eine ausführliche Beschreibung dieses Angebots finden Sie auf der Internetseite der Stadt Barth)