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Barther Boddenblick
Ausgabe 2/2024
Nichtamtlicher Teil
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Sportförderung für Verbände und Vereine

Vereine Barth sind gefragt, sich zu vereinen

Die Möglichkeit einen bis zu 75% geförderten Vereinssportlehrer zu erhalten über das Landesförderinstitut M-V ist gegeben, sofern entweder ein Verein 500 Mitglieder ausweist oder der Einsatz des Vereinssportlehrers in mehreren Vereinen über eine Kooperationsvereinbarung erfolgt, die in der Summe eine Mindestmitgliederanzahl von 500 Mitgliedern aufweisen.

MACH MIT – SEI DABEI

Interessenbekundungen:

Stadt Barth-Sekretariat

Sekretariat@stadt-barth.de

(eine ausführliche Beschreibung dieses Angebots finden Sie auf der Internetseite der Stadt Barth)