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Barther Boddenblick
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Ausschreibung von Baugrundstücken im Eschenweg (Wohngebiet Tannenheim)

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Barth sind noch freie Grundstücke erhältlich. Gemäß B-Plan können diese mit eingeschossigen Wohngebäuden mit Walmdach bebaut werden.

Das Wohngebiet besteht insgesamt aus 15 Parzellen (P), sowie aus zwei weiteren Zusatzflächen Garten (Z) zu den Parzellen 12 und 13, die in Höhe von ¼ des Baulandpreises angeboten werden. Es sind bereits 2 Parzellen verkauft worden und für 5 weitere Parzellen liegen Reservierungen vor.

Die Ausschreibung der Baugrundstücke unterliegt folgenden Bedingungen:

Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens. Es ist ein Mindestgebot für den Baulandpreis abzugeben:

  • für Parzellen 6 – 12 in Höhe von 210,- €/m²
  • für Parzellen 1 – 5 sowie 13 – 15 in Höhe von 185,- €/m²

Zuzüglich zu dem Baulandpreis fallen für jedes Grundstück weitere Kosten an:

  • 11,17 EUR/m² (6,89 €/m² + 4,28 €/m²) für den Erschließungsbeitrag (Schmutz u. Regen) gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Barth sowie
  • ca. 2,61 €/m² für die anteiligen Vermessungskosten

Von den Erwerbern sind die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten zu übernehmen. Die Grundstücke sind bereits vermessen und der anteilige Vermessungsanteil ermittelt.

In den Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung aufgenommen. Diese beinhaltet

  • eine Bebauungspflicht innerhalb von 3 Jahren nach Kaufvertragsabschluss
  • Rücktrittsrecht mit Rückauflassungsvormerkung für die Stadt Barth bei Nichteinhaltung der Bebauungsverpflichtung

Alternativ zum Abschluss eines Kaufvertrages bietet die Stadt Barth für die

  • Parzellen 1 – 5 und 13 – 15

den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages an. Für das Erbbaurecht ist ein Erbbauzins in Höhe von 4,5 % von mindestens dem Bodenwert jährlich zu zahlen.

Es können auch Angebote für reservierte Grundstücke abgegeben werden. Die Stadt Barth verweist in diesem Fall jedoch darauf, dass es sich hierbei lediglich um eine Warteplatzierung handelt und es keine Gewähr auf den Vergabezuschlag gibt.

Folgende Parzellen können noch käuflich oder in Erbbaupacht erworben werden:

Status:

F = Frei

R = Reserviert

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an

Frau Andrea Linde (Telefon 038231-37-189, E-Mail andrea.linde@amt-barth.de) oder Frau Jacqueline Ehrich (038231-37-146, E-Mail ehrich@amt-barth.de ).