Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Barth sind noch freie Grundstücke erhältlich. Gemäß B-Plan können diese mit eingeschossigen Wohngebäuden mit Walmdach bebaut werden.
Das Wohngebiet besteht insgesamt aus 15 Parzellen (P), sowie aus zwei weiteren Zusatzflächen Garten (Z) zu den Parzellen 12 und 13, die in Höhe von ¼ des Baulandpreises angeboten werden. Es sind bereits 2 Parzellen verkauft worden und für 5 weitere Parzellen liegen Reservierungen vor.
Die Ausschreibung der Baugrundstücke unterliegt folgenden Bedingungen:
Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens. Es ist ein Mindestgebot für den Baulandpreis abzugeben:
Zuzüglich zu dem Baulandpreis fallen für jedes Grundstück weitere Kosten an:
Von den Erwerbern sind die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten zu übernehmen. Die Grundstücke sind bereits vermessen und der anteilige Vermessungsanteil ermittelt.
In den Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung aufgenommen. Diese beinhaltet
Alternativ zum Abschluss eines Kaufvertrages bietet die Stadt Barth für die
den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages an. Für das Erbbaurecht ist ein Erbbauzins in Höhe von 4,5 % von mindestens dem Bodenwert jährlich zu zahlen.
Es können auch Angebote für reservierte Grundstücke abgegeben werden. Die Stadt Barth verweist in diesem Fall jedoch darauf, dass es sich hierbei lediglich um eine Warteplatzierung handelt und es keine Gewähr auf den Vergabezuschlag gibt.
Folgende Parzellen können noch käuflich oder in Erbbaupacht erworben werden:
| Status: | F = Frei |
|
| R = Reserviert |
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an
Frau Andrea Linde (Telefon 038231-37-189, E-Mail andrea.linde@amt-barth.de) oder Frau Jacqueline Ehrich (038231-37-146, E-Mail ehrich@amt-barth.de ).