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Barther Boddenblick
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Stellenausschreibung der Stadt Barth

Bei der Stadt Barth, Landkreis Vorpommern-Rügen, ist zum 03. Dezember 2026 die Stelle

hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)

zu besetzen.

Die Stadt Barth, vor der Halbinsel Zingst-Darß-Fischland gelegen, ist eine der schönsten mittelalterlichen Kleinstädte Vorpommerns, mit 8.500 Einwohnern.

Die Stadt Barth ist zuständig für die Stadtverwaltung und verschiedene städtischen Einrichtungen, mit derzeit mehr als 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Stadt ist zudem an diversen kommunalen Unternehmen beteiligt.

Sie führt darüber hinaus als geschäftsführende Gemeinde die Geschäfte des Amtes Barth, zu dem außer der Stadt auch die Gemeinden Divitz-Spoldershagen, Fuhlendorf, Karnin, Kenz-Küstrow, Löbnitz, Lüdershagen, Pruchten, Saal und Trinwillershagen gehören. Das bedeutet, die Stadt ist zuständig für die Verwaltungsarbeit aller amtsangehörenden Gemeinden mit zusammen 15.000 Einwohnern.

Die Stadtvertretung der Stadt Barth setzt sich derzeit aus folgenden Fraktionen zusammen:

  • Christlich Demokratische Union Deutschland + Unabhängige für Barth – 7 Plätze
  • Bürger für Barth / DIE FREIEN – 6 Plätze
  • Die Neuen – 4 Plätze
  • Alternative für Deutschland – 2 Plätze
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands – 2 Plätze

Der hauptamtliche Bürgermeister (m/w/d) leitet nach § 38 und § 148 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Stadt und hat gleichzeitig die Rechte und Pflichten einer/eines leitenden Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamten.

Gesucht wird eine verantwortungsvolle, zielstrebige, qualifizierte und entscheidungssichere Persönlichkeit mit Eigeninitiative und Kooperationsbereitschaft, die über die notwendigen Kenntnisse auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung und über die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde verfügt. Erfahrungen in Führungs- und Leitungsfunktionen der öffentlichen Verwaltung sind ausdrücklich erwünscht.

Der Bewerber (m/w/d) muss in der Lage sein, die weitere Entwicklung der Stadt Barth in Zusammenarbeit mit der Stadtvertretung und des Amtes Barth in Zusammenarbeit mit dem Amtsausschuss verantwortungsvoll zu fördern und die Verwaltung zielorientiert, wirtschaftlich und bürgernah zu leiten.

Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Für diese Zeit erfolgt eine Ernennung zum Beamten auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung M-V – derzeit Besoldungsgruppe B 3. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.

Der Bürgermeister /m/w/d) wird am 20.09.2026 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Barth in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl direkt gewählt.

Erreicht kein Bewerber (m/w/d) mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 04.10.2026 unter den beiden Bewerbern (m/w/d) eine Stichwahl statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zum Bürgermeister (m/w/d) sind gemäß § 6 und § 66 Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag

1.

das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2.

die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern erfüllen,

3.

nicht nach § 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

4.

nicht nach § 6 Abs. 2 LKWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind,

5.

aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzen,

6.

infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitglied-Staat als Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die Wählbarkeit nicht besitzen.

Bewerbungen sind mit den üblichen aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lichtbild, lückenloser Lebenslauf und Tätigkeitsnachweis, Bewerbung und Zeugnisse) bis zum

02. Juni 2026 (18:00 Uhr Posteingang)

zu richten an die

Stadt Barth

Gemeindewahlleitung

Teergang 2

18356 Barth

Kennwort „Bürgermeisterwahl 2026“.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Es ist beabsichtigt, die Bewerbungsunterlagen interessierten Parteien und Wählergruppen in der Barther Stadtvertretung zum Zweck der Kandidatenfindung für ihre Wahlvorschläge zur Einsicht zu geben. Bewerber (m/w/d), die diesbezüglich Einschränkungen machen möchten, müssen diese in ihrer Bewerbung angeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreichung der Bewerbungsunterlagen nicht mit einem Wahlvorschlag gleichzusetzen und auch keine Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der Wahl ist. Für die Teilnahme an der Wahl um die zu besetzende Stelle, ist die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags von Parteien, Wählergruppen oder von Einzelbewerbern gemäß § 62 LKWG M-V erforderlich; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder notwendig noch ausreichend.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, den 07. Juli 2026 bis 16.00 Uhr (Ausschlussfrist) schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Stadt Barth, Teergang 2, 18356 Barth, einzureichen. Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke erhältlich. Diese können auch unter wahlen@amt-barth.de angefordert werden.

Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Der vollständige Text ist der „Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters m/w/d) der Stadt Barth am 20. September 2026“ zu entnehmen und kann unter oben genannter Anschrift angefordert werden. Einzelheiten zu den wahlrechtlichen Vorschriften können beim Wahlleiter erfragt werden.

Barth, 20. Januar 2026

Maik Schewelies
Gemeindewahlleiter