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Barther Boddenblick
Ausgabe 3/2026
Nichtamtlicher Teil
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Wo erhalte ich Personenstandsurkunden?

Wer eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde benötigt, muss sich je nach Jahrgang an unterschiedliche Stellen wenden. Dabei gelten klare gesetzliche Fristen.

Das Standesamt Barth stellt Urkunden aus

  • Geburtenregistern des Standesamts Barth der letzten 110 Jahre (ab 1916),
  • Eheregistern des Standesamtes Barth der letzten 80 Jahre (ab 1946) und
  • Sterberegistern des Standesamtes Barth der letzten 30 Jahre (ab 1996)

sowie aus den Registern der ehemaligen Standesämter:

Standesamt Barth-Land jetzt Barth, Standesamt Bodstedt jetzt Barth, Standesamt Divitz jetzt Barth, Standesamt Diwitz jetzt Barth, Standesamt Spoldershagen jetzt Barth, Standesamt Kenz jetzt Barth, Standesamt Lüdershagen jetzt Barth und Standesamt Saal jetzt Barth

aus.

Kontakt:

standesamt@amt-barth.de Frau Schneider, Standesbeamtin

Amt Barth, Standesamt, Teergang 2, 18356 Barth

Telefon: 038231-37164 Standesamt Frau Schneider

Ältere Einträge – beginnend ab 1874 und außerhalb dieser Fristen – werden vom Stadtarchiv Barth betreut. Dort erhalten Antragsteller archivische Auskünfte oder Abschriften aus historischen Personenstandsregistern.

Kontakt:

archiv@stadt-barth.de

Stadtarchiv, Teergang 2, 18356 Barth

Telefon: 038231-37140 Frau Mählmann

Damit ist klar geregelt: Jüngere Urkunden gibt es beim Standesamt Barth, historische Unterlagen im Stadtarchiv Barth.

Autor: Uta Schneider, Standesbeamtin