Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Barth sind noch freie Grundstücke erhältlich. Gemäß B-Plan können diese mit eingeschossigen Wohngebäuden mit Walmdach bebaut werden.
Das Wohngebiet besteht insgesamt aus 15 Parzellen (P), sowie aus zwei weiteren Zusatzflächen Garten (Z) zu den Parzellen 12 und 13, die in Höhe von ¼ des Baulandpreises angeboten werden.
Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens.
| Es ist ein Mindestgebot für den Baulandpreis abzugeben: | |
| • | für Parzellen 6 - 12 in Höhe von 210,- €/m² |
| • | für Parzellen 1 - 5 sowie 13 - 15 in Höhe von 185,- €/m² |
| Zuzüglich zu dem Baulandpreis fallen für jedes Grundstück weitere Kosten an: | |
| • | 11,17 EUR/m² (6,89 €/m² + 4,28 €/m²) für den Erschließungsbeitrag (Schmutz u. Regen) gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Barth sowie |
| • | ca. 2,61 €/m² für die anteiligen Vermessungskosten |
Von den Erwerbern sind die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten zu übernehmen. Die Grundstücke sind bereits vermessen und der anteilige Vermessungsanteil ermittelt.
In den Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung aufgenommen. Diese beinhaltet
| • | eine Bebauungspflicht innerhalb von 3 Jahren nach Kaufvertragsabschluss |
| • | Rücktrittsrecht mit Rückauflassungsvormerkung für die Stadt Barth bei Nichteinhaltung der Bebauungsverpflichtung |
Bis einen Tag vor dem Notartermin ist der Stadt Barth eine verbindliche Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes oder eine Guthabenbestätigung vorzuweisen. Alternativ zum Abschluss eines Kaufvertrages bietet die Stadt Barth den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages an. Für das Erbbaurecht ist ein jährlicher Erbbauzins in Höhe von 4,5 % vom Bodenwert zu zahlen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an
Frau Linde (Telefon 038231-37-189, E-Mail andrea.linde@amt-barth.de) oder
Frau Ehrich (Telefon 038231-37-146, E-Mail ehrich@amt-barth.de)