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Barther Boddenblick
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Barth

Betr.:

Bebauungsplan Nr. 44 „Einzelhandel an der Landesstraße L21“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Barth hat in der Sitzung am 23.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Einzelhandel an der Landesstraße L21“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 1,8 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er umfasst nördlich der Landesstraße L 21 die Flurstücke 100/5, 100/10 und 119/3 (tlw.), Flur 21, Gemarkung Barth.

Die Planung zielt auf die Verlagerung und Verkaufsflächenerweiterung von drei in Barth bereits ansässigen Einzelhandelsbetrieben ab. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Lidl-Verkaufsfiliale sowie das Kaufhaus Stolz innerhalb des Gewerbegebietes am Mastweg und der dm-Drogerie-Markt in der Langen Straße.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 44 „Einzelhandel an der Landesstraße L21“ mit Stand Oktober 2024 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

26.05.2025 bis zum 27.06.2025

auf der Homepage des Amtes Barth unter https://www.amt-barth.de/bekanntmachungen/beteiligungsverfahren-nach-baugb/ veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene abrufbar.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Barth, Teergang 2, 18356 Barth, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an piest@stadt-barth.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Barth, 22.04.2025

Friedrich-Carl Hellwig
Bürgermeister