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Barther Boddenblick
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Stadt Barth

Betrifft:

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 136 BauGB für den Stadtbereich Barth-Süd; vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB

Hier:

Öffentliche Auslegung der Unterlagen zu den vorbereitenden Untersuchungen (Entwurf) im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen nach § 137 BauGB

Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Unterlagen mit dem aktuellen Stand der vorbereitenden Untersuchungen (Entwurf) zum Stadtbereich Barth Süd mit Stand 31. Januar 2024, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom

24.06.2024 bis einschließlich zum 26.07.2024

im Amt Barth, Teergang 2 in 18356 Barth während der Dienststunden

Montag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber dem Bauamt des Amtes Barth schriftlich per Mail an Elke.Rensberg@amt-barth.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht auch Gelegenheit zur Erörterung der Inhalte der vorbereitenden Untersuchungen und der Sanierungsmaßnahme insgesamt.

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind auf der Homepage des Amtes Barth unter www.amt-barth.de abrufbar.

Die Stadt Barth beabsichtigt, für den Bereich der Großsiedlung Barth-Süd sowie für die westlich angrenzenden, aus der Nutzung gefallenen, ehemals gewerblich genutzten Flächen ein Sanierungsgebiet einzurichten.

Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB ist eine wesentliche Voraussetzung zur Festlegung eines Sanierungsgebiets. In deren Rahmen werden die wesentlichen städtebaulichen Missstände und Mängel ermittelt, die Sanierungsziele und wesentliche Maßnahmen zusammengestellt und es wird ein Vorschlag zur Abgrenzung des zukünftigen Sanierungsgebiets erarbeitet.

Eine weitere wichtige Aufgabe im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen ist eine möglichst frühzeitige Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstiger von der Sanierung betroffener Personen und eine Erörterung der Planung. Mit der nun erfolgenden öffentlichen Auslegung wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig, zu Beginn des Planungsprozesses, die Möglichkeit geben, Ihre Anregungen und Hinweise einzubringen.

Die Abgrenzungen des erweiterten Untersuchungsraums, für den die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit erfolgten und der im Ergebnis der VU stehende Vorschlag zur räumlichen Abgrenzung eines zukünftigen Sanierungsgebiets sind in nachfolgender Karte dargestellt:

Abgrenzungsvorschlag für ein zukünftiges Sanierungsgebiet und Abgrenzung des in die VU einbezogenen erweiterten Untersuchungsraums

Für die vorgesehene Sanierungsmaßnahme zeichnen sich nach erreichtem Arbeitsstand nachfolgende wesentliche Zielstellungen ab:

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Nachfragegerechte bauliche und funktionale Aufwertung und Ergänzung des Wohnungsangebots sowie Verbesserung der Angebotsvielfalt,

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Verbesserung des Versorgungs-, Dienstleistungs- und Beratungsangebots,

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Schaffung eines Stadtteilzentrums und einer für Märkte sowie sonstige Veranstaltungen geeignete Freifläche,

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Funktionale und gestalterische Verbesserung des Wohnumfelds einschließlich der Straßenräume sowie Verbesserung und Ergänzung des Spiel- und Sportflächenangebots,

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Verbesserung der Funktionalität der Verkehrserschließung, auch für Fußgänger und Fahrradfahrer, sowie Verbesserung der Barrierefreiheit,

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Klima- und umweltgerechte Gestaltung des Stadtteils unter anderem durch Reduzierung der Flächenversiegelung, Förderung der natürlichen Regenwasserversickerung bessere Durchgrünung und Biotopverknüpfung, sowie eine ressourcenschonende, emissionsarme Wärme- und Energieversorgung.

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Umfassende Information der Bewohner und sonstigen Akteure im Stadtteil und deren Beteiligung am Planungsprozess.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet auf der Seite des Amtes Barth unter www.amt-barth.de einsehbar.

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.

Barth, den 15.05.2024

Friedrich-Carl Hellwig
Bürgermeister