Titel Logo
Barther Boddenblick
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Barth

8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Am Ihlenpfuhl an der Chausseestraße“

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Am Ihlenpfuhl an der Chausseestraße“ hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.11.2023 bis einschließlich 29.12.2023 öffentlich ausgelegen. Im selben Zeitraum erfolgte die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Aufgrund der folgenden Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange:

Ergänzungen der Zeichenerklärung

Anpassung der sonstigen Planzeichen

Ergänzung von Verfahrensvermerken

Änderung und Ergänzung der Begründung

Ergänzung der alternativen Planungsmöglichkeiten

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 11.04.2024 den Entwurf der 8. Änderung für das Gebiet „Am Ihlenpfuhl an der Chausseestraße“ der Stadt Barth sowie die Begründung einschließlich geänderter und ergänzter Teile gebilligt und deren erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB beschlossen. Es wurde gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich des Entwurfes der Begründung liegen in der Zeit vom

25.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024

im Amt für Bauen, Kommunalentwicklung und Ordnung des Amtes Barth, Teergang 2, 18356 Barth während der Öffnungszeiten des Rathauses bzw. der Bürgerinformation

Montag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Seite des Amtes Barth unter https://www.amt-barth.de/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter http://bplan.geodaten-mv.de/ einsehbar.

Folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

Umweltbericht

Umwelt & Planung, Dipl.-Ing. B. Lebahn, Pinnow OT Godern

Stand: 10.08.2023

(1)

vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB:

(2)

Landkreis Vorpommern-Rügen

Stellungnahme vom 18.12.2023

(2/1)

Landesforst M-V, Forstamt Schuenhagen

Stellungnahme vom 18.12.2023

(2/2)

Die o. g. Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen.

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Schutzgebiete, Schutzobjekte

Beschreibung des Vorhabengebietes, rechtliche Grundlagen, naturräumliche Einordnung, Schutzgebiete und Schutzbestände, übergeordnete Planungen, schutzgutbezogene Bestandserfassung und -bewertung, Bestandserfassung sowie Prognose der Umweltauswirkungen (Biotop- und Nutzungstypen, Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien, Biologische Vielfalt), Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, artenschutzrechtliche Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen, fachrechtliche Regelungen, Eingriffsermittlung sowie Kompensationsmaßnahmen, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, geplante Maßnahmen zur Überwachung, Aussagen zum Gehölzschutz gemäß § 18 NatSchAG M-V, Baumart und Ausgleichserfordernis, Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches der Satzung

(1)

Flächenbilanzierung, Biotop, Eingriffsermittlung sowie Kompensationsmaßnahmen

(2/1)

Weder im Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes noch in Entfernung des gesetzlichen Waldabstandes gemäß § 20 LWaldG von 30 m befindet sich Wald im Sinne des § 2 LWaldG

(2/2)

Mensch, menschliche Gesundheit:

schutzgutbezogene Bestandserfassung und -bewertung, Bestandserfassung sowie Prognose der Umweltauswirkungen, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes (Abfallerzeugung, -beseitigung und -verwertung, Vermeidung von Emissionen, Abschätzung des Risikos für Unfälle und Katastrophen)

(1)

Planungsalternativen,

Grundsätzliche immissionsschutzrechtliche Belange stehen der Planänderung nicht entgegen

(2/1)

Boden

schutzgutbezogene Bestandserfassung und -bewertung, Bestandserfassung sowie Prognose der Umweltauswirkungen

(1)

Fläche

schutzgutbezogene Bestandserfassung und -bewertung, Bestandserfassung sowie Prognose der Umweltauswirkungen

(1)

Wasser

schutzgutbezogene Bestandserfassung und -bewertung, Bestandserfassung sowie Prognose der Umweltauswirkungen

(1)

Plangebiet befindet sich in der Schutzzone III der Wasserfassung Divitz (WF Divitz), Schutz des Grundwassers (GW) durch Vermeidungsmaßnahmen, im Plangebiet liegen keine Gewässer 1. oder 2. Ordnung, östlich des Gebietes verläuft der Graben 44 (Gewässer 2. Ordnung), der Graben 44 durchfließt dort auch ein Kleingewässer

(2/1)

Klima und Luft

schutzgutbezogene Bestandserfassung und -bewertung, Bestandserfassung, Prognose der Umweltauswirkungen (Nutzung erneuerbarer Energien und Umgang mit Energien) sowie Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber Folgen des Klimawandels

(1)

Landschafts- / Ortsbild

schutzgutbezogene Bestandserfassung und -bewertung, Bestandserfassung sowie Prognose der Umweltauswirkungen

(1)

Kultur- und sonstige Sachgüter

keine eingetragenen Baudenkmale und keine Bodendenkmale bekannt

(2/1)

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per Email an

piest@stadt-barth.de

gesandt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 wird darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können" (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Barth, den 28.05.2024

gez. F.-C. Hellwig
Bürgermeister