Barth – Kaum zeigt sich die Sonne, steigen in vielen Gärten von Barth und den umliegenden Gemeinden Rauchwolken auf. Der Frühjahrsputz im Grünen endet nicht selten mit einem Verstoß gegen geltendes Recht: Gartenabfälle werden verbrannt – oftmals mitten in Wohngebieten und bevorzugt am Wochenende. Was viele für eine harmlose Tradition halten, ist jedoch verboten, brandgefährlich und rücksichtslos gegenüber Nachbarn.
Was erlaubt ist – und was nicht
Das Ordnungsamt Barth stellt klar: Offene Feuer sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen gelten nur für handelsübliche Feuerschalen – und selbst bei diesen ist die Brennstoffwahl strikt geregelt. Verbrannt werden darf nur naturbelassenes Holz der Klasse A I – lackierte Möbelreste oder behandeltes Holz sind tabu. Eigenbau-Schalen oder improvisierte Feuerstellen sind nicht erlaubt.
Besonders strikt sind die Regeln für Gartenabfälle: Sie dürfen nicht verbrannt werden – weder mit noch ohne Genehmigung. Die Entsorgung hat über die Biotonne, den eigenen Kompost oder die Wertstoffhöfe zu erfolgen. Wildes Verbrennen – etwa am Waldrand oder in Siedlungen – ist verboten und wird mit Bußgeldern ab 150 Euro geahndet.
Warum das wichtig ist
Barth ist ein staatlich anerkannter Erholungsort. Rauchschwaden und beißender Geruch an Wochenenden beeinträchtigen die Lebensqualität – besonders in dicht besiedelten Wohngebieten. Das illegale Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht nur gesetzeswidrig, sondern auch eine Zumutung für Nachbarn und Umwelt.
Wo gibt es Informationen? – Wer Fragen hat, bekommt Antworten
Wer sich unsicher ist, was erlaubt ist und was nicht, findet verlässliche Informationen in der Stadtordnung Barth sowie den Satzungen der Amtsgemeinden. Diese stehen auf der jeweiligen Homepage zum Download bereit oder können während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.
Für persönliche Beratung steht das Ordnungsamt Barth auch telefonisch zur Verfügung. Unter der Nummer 038231 / 37 226 erhalten Bürgerinnen und Bürger Auskunft zu Genehmigungen, Vorschriften und rechtlichen Grundlagen rund ums Thema Feuer und Entsorgung.
Was bleibt zu tun?
Das Ordnungsamt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: Informieren Sie sich – und handeln Sie verantwortungsvoll. Wer Gartenabfälle korrekt entsorgt und Feuer nur dort entzündet, wo es erlaubt ist, schützt die Umwelt, vermeidet Strafen und bewahrt das gute Miteinander.
Tipp: Wertstoffhöfe bieten oft kostenlose oder kostengünstige Annahme von Grünschnitt – eine legale und umweltfreundliche Alternative.