Die Stadt Barth informiert darüber, dass die Stadtvertretung am 12.05.2026 eine Anpassung der Mieten und Pachten beschlossen hat.
Die neuen Entgelte gelten rückwirkend zum 01.01.2026.
Betroffen sind unter anderem:
Garagen, Gärten und Hausgärten, Wiesen und Weiden, Wochenend- und Erholungsgrundstücke, Pachtverträge mit Gartenvereinen
Darüber hinaus tritt zum 01.01.2027 die gesetzliche Umsatzsteuerpflicht für diese Miet- und Pachtverhältnisse in Kraft. Hintergrund ist die bundesweite Neuregelung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG).
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten hierzu in den kommenden Wochen ein persönliches Schreiben mit allen wichtigen Informationen sowie den jeweiligen Vertragsänderungen.
Die Stadt Barth bittet um Verständnis für die notwendigen Anpassungen aufgrund der gesetzlichen und beschlossenen Änderungen.
Für Rückfragen steht das Sachgebiet Liegenschaften gern zur Verfügung.