Die Vineta-Stadt Barth, auch das Tor zum Fischland-Darß-Zingst genannt, bietet mit liebevoll restaurierten kleinen und großen Bürgerhäusern, verwinkelten Gassen und dem Hafen ideale Bedingungen für Naturfreunde und Wassersportler. Zwischen Rostock und Stralsund gelegen ist sie ein idealer Ausgangspunkt für zahlreiche Ausflüge in Mecklenburg-Vorpommern. Eingebettet in die reizvolle, eiszeitlich geprägte Landschaft abseits vom Verkehr und dem Trubel der Seebäder, liegt Barth an der südlichen Boddenküste direkt am Nationalpark Vorpommersche-Boddenlandschaft, der alljährlich von tausenden Kranichen für einen mehrwöchentlichen Zwischenaufenthalt genutzt wird.
Die Möglichkeiten zur Bebauung richten sich nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40,,Tannenheim‘‘, dieser ist über das Geo-Portal des Landkreises Vorpommern-Rügen einzusehen.
| Parzelle 1 | Größe mit 650 m² |
| Parzelle 2 | Größe mit 619 m² |
| Parzelle 3 | Größe mit 620 m² |
| Parzelle 4 | Größe mit 686 m² |
| Parzelle 5 | Größe mit 899 m² |
| Parzelle 6 | Größe mit 706 m² + 95 m² |
| Parzelle 7 | Größe mit 654 m² + 72 m² |
| Parzelle 8 | Größe mit 660 m² + 62 m² |
| Parzelle 9 | Größe mit 644 m² + 77 m² |
| Parzelle 10 | Größe mit 583 m² +130 m² + Streifen für Leitungsrecht |
| Parzelle 11 | Größe mit 570 m² + 222 m² |
| + 1/2 von 154 m² Privatstraße (80,-€/m²) |
| Parzelle 12 | Größe mit 601 m² + 190 m² + Gartenland: 356 m² + 104 m² |
| + 1/2 von 154 m² Privatstraße (80,-€/m²) |
| Parzelle 13 | Größe mit 724 m² + Gartenland: 383 m² |
| Parzelle 14 | Größe mit 800 m² |
| Parzelle 15 | Größe mit 647 m² |
Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens.
Es ist ein Mindestgebot in Höhe von 210,- €/m² für die Parzellen 6 – 12 sowie ein Mindestgebot von 185,- €/m² für die Parzellen 1 – 5 und 13 - 15 abzugeben. Für die Parzellen 12 und 13 werden Gartenflächen zum Preis in Höhe von ¼ des Baulandpreises angeboten.
Für jedes Grundstück fallen weitere 11,17 €/m² (6,89 €/m² + 4,28 €/m²) für den Erschließungsbeitrag (Schmutz u. Regen) gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Barth an. Weiterhin sind die Vertragsdurchführungskosten und die Vermessungskosten zu übernehmen. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt im vermessenen noch nicht vom Katasteramt übernommenen, aber voll erschlossenen Zustand. Im Kaufvertrag wird zunächst ein pauschaler Betrag für die Vermessungskosten festgelegt. Nach Abschluss der Vermessung der Grundstücke erfolgt eine Endabrechnung über den Kaufpreis in Bezug auf die Grundstücksgröße und die darauf tatsächlich angefallenen anteiligen Vermessungskosten. Im Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung
5 Jahre nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch
mit Rückauflassungsvormerkung der Stadt Barth bei Nichteinhaltung vereinbart.
Bis einen Tag vor dem Notartermin ist der Stadt Barth eine verbindliche Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes oder eine Guthabenbestätigung vorzuweisen.
Die Stadt Barth bietet für die Parzellen 1 – 5 und 13 – 15 einen Kauf oder die Übergabe in ein Erbbaurecht an. Für das Erbbaurecht ist ein Erbbauzins in Höhe von 4,5 % vom Bodenwert jährlich zu zahlen.
Es ist dringend zu beachten, dass die Grundstücke nicht an das Erdgasnetz angeschlossen sind.
Bei Interesse reichen Sie bitte Ihren Kaufantrag in Form eines Gebotes mit Bezeichnung der gewünschten Parzelle (und wenn gewünscht eine Ersatzparzelle) in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
,,Achtung Angebot für ein Baugrundstück – Bitte nicht öffnen‘‘
bei der
Stadt Barth
Liegenschaften
Teergang 2
18356 Barth
bis zum 06.10.2023 ein.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt gemäß nachstehender Bewertungsmatrix. Die Entscheidung über den Zuschlag treffen der Hauptausschuss und die Stadtvertretung der Stadt Barth.
Sollten bis zum 06.10.2023 nicht genügend Kaufanträge vorliegen, wird die Ausschreibung der noch zu vergebenden Grundstücke mit einem neuen Termin festgesetzt.
| Bewertungsmatrix für die Vergabe der Grundstücke Gewichtung : Preis | |||
| = 60%. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 0,6 multipliziert. |
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| Punktvergabe gebotener Kaufpreis: | |||
| - | je 1,- €/m² über den Mindestgebotspreis | = 2 Punkte | |
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| Gewichtung Einheimischen-Modell | |||
| = 40%. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 0,4 multipliziert. |
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| Wohnort | |||
| (Bewerber, die ihren Hauptwohnsitz im Amt Barth ununterbrochen nachweisen können. Bei 2 Bewerberpersonen muss mindestens ein Bewerber seinen Hauptwohnsitz im Amt Barth nachweisen) |
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| - | außerhalb des Amtes Barth | 0 Punkte | |
| - | innerhalb des Amtes Barth bis 1 Jahr | 1 Punkt | |
| - | innerhalb des Amtes Barth über 1-3 Jahre | 2 Punkte | |
| - | innerhalb des Amtes Barth über 3 Jahre | 3 Punkte | |
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| Erwerbstätigkeit | |||
| - | außerhalb des Amtes Barth | 0 Punkte | |
| - | innerhalb des Amtes Barth bis 1 Jahr | 1 Punkt | |
| (mindestens ein Bewerber) |
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| - | innerhalb des Amtes Barth über 1-3 Jahre | 2 Punkte | |
| - | innerhalb des Amtes Barth über 3 Jahre | 3 Punkte | |
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| Familienstand | |||
| - | ohne Kinder | 0 Punkte | |
| - | je unterhaltspflichtigen Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr und / oder durch Attest | je 2 Punkte / Kind | |
| - | je unterhaltspflichtigen Kind zwischen vollendeten 18. Lebensjahr u. dem 25. Lebensjahr | je 1 Punkt / Kind | |
| (Je nachgewiesenen unterhaltspflichtigen Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird ein Preisnachlass von 10 % eingeräumt) |
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| - | Pflegebedürftige Personen oder behinderte Personen oder Angehörige des Bewerbers, der seinen gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz im zukünftigen Haushalt des Bewerbers haben wird. (pro Person) |
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| • | Pflegegrad II, GdB 70 % | je 2 Punkte |
| • | Pflegegrad III, GdB 80 % | je 3 Punkte |
| • | Pflegegrad IV, GdB 90 % | je 4 Punkte |
| • | Pflegegrad V, GdB 100% | je 5 Punkte |
| - | Ehrenamt - Freiwillige Feuerwehr oder Sonstiges: |
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| Mitglied in einem Verein, aktiver Dienst von Hilfsorganisationen (z.B. Tafeln, Kleiderkammer) Jugendtrainer, Schöffe u.a. Die Tätigkeit muss nachgewiesen werden. Bei Bewerberpaaren zählt die Person mit der höheren Anzahl an Jahren. |
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| • | Freiwillige Feuerwehr oder sonstiges Ehrenamt |
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| seit einem Jahr | 1 Punkt |
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| seit 3 Jahren | 2 Punkte |
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| seit 5 Jahren | 3 Punkte |
Bei Fragen bezüglich der Bewertungsmatrix oder des Ausschreibungsverfahrens können Sie sich gerne bei Frau Möller, Frau Leps oder Frau Rensberg erkundigen. Machen Sie bitte zu allen aufgeführten Bewerbungskriterien Angaben im Angebotsschreiben.
Bei Fragen bezüglich der Bebaubarkeit wenden Sie sich bitte an Fr. Möller (E-Mail: moeller@amt-barth.de, Tel.: 038231 37143) bei Fragen zu den Grundstücken wenden Sie sich bitte an Frau Leps (E-Mail: leps@amt-barth.de, Tel.: 038231 37146) oder an Frau Rensberg (E-Mail: elke.rensberg@amt-barth.de, Tel.: 038231 37160).