Die Stadtvertretung der Stadt Barth hat am 17.07.2025 den Beschluss zur Aufstellung für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Einzelhandel und Wohnen südliche Altstadt“ gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans "Einzelhandel und Wohnen südliche Altstadt“ umfasst die Flurstücke 313/1, 314/2, 318/1, 318/3 und 318/4 der Flur 14 und die Flurstücke 196/6, 199/4, 199/5, 199/7, 200, 201/5, 202/1, 202/4, 204/2, 210/1, 211, 212/1, 212/3, 251/11 und 313/2 der Flur 19 der Gemarkung Barth.
Das Plangebiet wird im Norden durch einen Parkplatz sowie Wohngebäude, im Osten durch die Straße Gärtnergang, im Süden durch Wohngebäude sowie die Straße Gärtnergang und im Osten durch die Lange Straße begrenzt.