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Dummerstorfer Amtsanzeiger
Ausgabe 1/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Stellenausschreibung der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Dummerstorf

In der Gemeinde Dummerstorf ist die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters neu zu besetzen. Die Amtszeit des bisherigen Bürgermeisters endet am 31. August 2023.

Die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters beträgt gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung für die Gemeinde Dummerstorf sieben Jahre. Für die Dauer der siebenjährigen Amtszeit erfolgt die Ernennung der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit. Das Amt ist gemäß der Kommunalbesoldungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KomBesLVO M-V) in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Gesucht wird eine Person mit der notwendigen Eignung, Befähigung und Sachkunde, die die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert leiten kann sowie die weitere Entwicklung der Gemeinde Dummerstorf verantwortungsvoll und zielstrebig vorantreibt.

Es wird erwartet, dass die hauptamtliche Bürgermeisterin/der hauptamtliche Bürgermeister ihren/seinen Wohnsitz in der Gemeinde Dummerstorf hat oder nimmt. Die Gemeinde Dummerstorf hat ca. 7.500 Einwohnerinnen und Einwohner. Die hauptamtliche Bürgermeisterin/der hauptamtliche Bürgermeister wird von den Wahlberechtigten der Gemeinde Dummerstorf in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl am Sonntag, den 11. Juni 2023 gewählt.

Eine eventuelle Stichwahl ist für den 25. Juni 2023 vorgesehen. Wählbar zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/zum hauptamtlichen Bürgermeister sind gemäß §§ 6, 66 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürger/innen, die am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben,

  2. die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern erfüllen,

  3. nicht nach § 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

  4. nicht nach § 6 LKWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind,

  5. nicht von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden sind,

  6. gemäß § 127 LBG M-V in persönlicher und gesundheitlicher Hinsicht geeignet sind.

Zur Teilnahme an der Wahl ist die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags von Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerbern gem. § 62 LKWG M-V erforderlich.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen läuft am 23. April 2023 um 18:00 Uhr (Ausschlussfrist) ab. Näheres ist der Wahlbekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen, die im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Dummerstorf „Dummerstorfer Amtsanzeiger“ und auf der Internetseite der Gemeinde Dummerstorf (www.dummerstorf.de) veröffentlicht ist.

Einzelheiten zu den wahlrechtlichen Vorschriften können auch bei der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Dummerstorf, Tel: 038208 628-11, c.cummerow@dummerstorf.de, erfragt werden. Die erforderlichen Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge sind kostenfrei bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Zulassung beeinträchtigen könnten, noch rechtzeitig behoben werden können.

Darüber hinaus wird eine aussagefähige Bewerbung mit den übrigen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Nachweis der bisherigen Tätigkeit, Zeugnisabschriften) ebenfalls bis zum 23. April 2023 erbeten. Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl 2023“ an die

Gemeinde Dummerstorf

Gemeindewahlleitung

Frau Claudia Cummerow

Griebnitzer Weg 2

18196 Dummerstorf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbung nicht den förmlichen Wahlvorschlag ersetzt und dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstattet werden.

Dummerstorf, den 15. Januar 2023

gez. Claudia Cummerow

Gemeindewahlleiterin

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.dummerstorf.de.