Gestiegene Kosten in allen Bereichen, ob umgelegt durch den Landkreis Rostock in Form der Kreisumlage oder selbst inflationsbedingt davon betroffen, zwingen die Gemeinde Dummerstorf zur Erhöhung der Hebesätze.
Um auch weiterhin den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Dummerstorf die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Infrastruktur bereitstellen bzw. erhalten zu können, ist eine Erhöhung auf die empfohlenen Mindesthebesätze des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Grundlage Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) unabdinglich.
Somit werden die Hebesätze für die
| - | Grundsteuer A | auf 323 v. H. |
| - | Grundsteuer B | auf 427 v. H. |
| - | Gewerbesteuer | auf 381 v. H. |
mit Wirkung zum 01.01.2023 angehoben.